Meine Meinung zum politischen Geschehen in der Stadtgemeinde Mureck

An dieser Stelle werde ich bei Bedarf meine Meinung zum politischen Geschehen in der Stadtgemeinde Mureck aus meiner Sicht als Mitglied des Gemeinderates kundtun, so wie ich es früher im „Roten Boten“ gemacht habe. Für nähere Informationen stehe ich unter Tel. 0660/4638325 gerne zur Verfügung.

Personenbezogene Daten habe ich aus datenschutzrechtlichen Gründen durch xx ersetzt.

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck


Ab Juli 2023 finden Sie/findest Du meine Meinung zum politischen Geschehen in der Stadtgemeinde Mureck auf meiner Homepage www.ernst-walisch.at. 


Ich habe von 1.7.2023 bis 8.7.2023 eine Meinungsumfrage zur Verpachtung des Murecker Erlebnisbades durchgeführt. Das Ergebnis finden Sie/findest Du auf meiner Homepage www.ernst-walisch.at unter dem Link "Meine Meinung". 




















 





22.10.2021:

VERKAUF  VON  MIETWOHNHÄUSERN  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  GEPLANT

 

In der Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung vom 28.9.2021 ist unter Top 13 den Tagesordnungspunkt „Grundsatzbeschluss über den Verkauf der Wohnungen der Häuser Süßenbergerstraße 33, 35 und 37 – Beratung und Beschlussfassung“ aufgeschienen. Zu Beginn der Gemeinderatssitzung hat der Bürgermeister den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen, weil – wie er gesagt hat – noch nicht alle Unterlagen dazu fertig gewesen sind.

 

Wenn man „Verkauf der Wohnungen“ liest, klingt das ja recht harmlos. Der/Die eine oder andere, der/die dort wohnt, könnte meinen, dass er/sie seine/ihre Wohnung, in der er/sie wohnt, kaufen könne, worüber man durchaus reden kann. Dahinter steckt aber – wie ich vermute – etwas ganz anderes. Der Bürgermeister möchte vermutlich die ganzen Mietwohnhäuser und nicht einzelne Wohnungen darin an irgendwelche Investoren verkaufen.  

 

Als Grund dafür wird angegeben, dass dort mehrere Wohnungen leer stehen und die Gemeinde dafür die Mietausfallhaftung zahlen muss. Das bedeutet, dass jede leerstehende Wohnung der Gemeinde Geld kostet. Da ist aber schon immer so gewesen und durchaus üblich. Die Wohnungen gehören ja der Gemeinde. Mit den Mieteinnahmen werden die Darlehen und sonstigen Aufwendungen für die Wohnhäuser bezahlt. Wenn es für einzelne Wohnungen keine Mieteinnahmen gibt, fehlt das Geld und die Gemeinde muss das fehlende Geld dazuzahlen.

 

Der Grund für die leerstehenden Wohnungen ist unter anderem, dass es in Mureck zu viele Wohnungen gibt. Die Wohnungen, die der Gemeinde gehören, würden eigentlich den Bedarf abdecken. Da der Mietwohnbau von der öffentlichen Hand recht stark gefördert worden ist, haben in der Vergangenheit in Mureck mehrere private Investoren Mietwohnungen errichtet, für die es eigentlich in diesem Umfang keinen Bedarf gibt. Deshalb gibt es in Mureck leerstehende Wohnungen. Dieses Problem hat aber nicht nur die Gemeinde, sondern auch die privaten Investoren. Trotzdem werden auch jetzt noch Mietwohnungen in Mureck errichtet…

 

Das Problem bei einem Verkauf von ganzen Mietwohnhäusern an irgendwelche Investoren besteht aus meiner Sicht darin, dass die Gemeinde nach dem Verkauf der Häuser keinen Einfluss mehr darauf hat, wer in diese Wohnungen einziehen wird. Ein Investor, der ein solches Haus mit Wohnungen kauft, die schon jetzt leer stehen, wird schon einen Plan haben, wie er die leerstehenden Wohnungen voll bekommt. Und dieser Plan nimmt dann möglicherweise auf die Menschen, die schon jetzt in dieser Siedlung wohnen, auf die Schülerinnen der beiden Bundesschulen und auf die Kinder der beiden Kindergärten, die sich dort befinden, keine oder nur wenig Rücksicht.

 

Deshalb sage ich zum Verkauf von einzelnen Wohnungen an Menschen, die schon jetzt dort wohnen oder die nach Mureck ziehen möchten, Ja. Zum Verkauf von ganzen Mietwohnhäusern an irgendwelche Investoren, die dort nur „Geld machen wollen“, sage ich zum Wohle der Menschen, die dort wohnen, zum Wohle der Schülerinnen der beiden Bundesschulen und nicht zuletzt zum Wohle der Kinder der beiden Kindergärten Nein! Und ich hoffe, dass die übrigen Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck das ebenso sehen und zu diesem Vorhaben des Bürgermeisters Nein sagen werden!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

 

 

31.3.2021:

GEMEINDERAT  DER   STADTGEMEINDE  MURECK   BESCHLIESST  AUF  VERLANGEN   DES   BÜRGERMEISTERS   EIGENE   „ENTMACHTUNG“

 

In der Gemeinderatssitzung vom 30.3.2021 hat der Gemeinderat mit den Stimmen der Bürgerliste und des Gemeinderates der GRÜNEN gegen die Stimmen der ÖVP und der SPÖ beschlossen, dass in der im Eigentum der Gemeinde befindlichen Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH nicht mehr wie bisher üblich die Mitglieder des Gemeinderates (21) und der Geschäftsführer in die Generalversammlung entsendet werden, sondern nur mehr die Mitglieder des Gemeindevorstandes (4 x Bürgerliste und 1 x ÖVP).

 

Das hat zur Folge, dass 17 Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, bei folgenden wichtigen Entscheidungen, z. B. in Angelegenheiten des Schwimmbades, ausgegrenzt sind und nichts mehr mitzureden haben:

 

·         den gerade aktuellen Umbau des Schwimmbades

·         die Aufnahme von Bediensteten für mehr als 12 Monate

·         den Kauf und den Verkauf von unbeweglichem Vermögen

·         den Abschluss und die Auflösung von Miet- und Pachtverträgen, wie z. B. bei der Verpachtung des Schwimmbadbuffets

·         den Abschluss von Verträgen mit dauernden Verpflichtungen

·         die Errichtung und die Auflösung von Zweigbetrieben

·         usw

 

Der Bürgermeister begründet das damit, dass die GmbH nicht handlungsfähig sei, wenn bei diesen Entscheidungen alle Mitglieder des Gemeinderates als Generalversammlung mitbestimmen dürfen, so wie bisher.

 

Das ist natürlich nicht richtig.

 

Dieser Beschluss des Gemeinderates hat auch zur Folge, dass die Opposition als wichtige demokratische Kontrollinstanz weitgehend ausgeschaltet ist. Lediglich die ÖVP-Vizebürgermeisterin ist bei den Entscheidungen betreffend Schwimmbad, Kulturzentrum usw. noch dabei und bekommt wichtige Unterlagen, wie z. B. Verträge, zu sehen.

 

Wenn man bedenkt, dass ich es gewesen bin, der sich in den letzten Monaten gegen den Willen des Bürgermeisters massiv dafür eingesetzt hat, dass das Murecker Schwimmbad nicht ohne zwingende Notwendigkeit vor und während der heurigen Badesaison umgebaut wird und damit die halbe Badesaison geopfert wird, liegt der Schluss für mich nahe, dass der Bürgermeister mich mit dieser Verschiebung der Zuständigkeit für die Generalversammlung vom Gemeinderat zum Gemeindevorstand einfach nur „kaltstellen“ wollen hat, was die Entscheidungen betreffend Schwimmbad betrifft, weil ich dem Gemeindevorstand nicht angehöre.

 

Das ist nämlich genau das, was dieser Beschluss zur Folge hat. Beim Schwimmbad haben der Großteil der Mitglieder des Gemeinderates, darunter auch ich, jetzt nichts mehr mitzureden.

 

Es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten. Es geht darum, dass ich mich im Gemeinderat immer zum Vorteil der Gemeinde eingesetzt habe, was in den letzten Jahren öfter als früher notwendig gewesen ist, und das ist mir im Bereich der Freizeitbetriebe seit heute leider nicht mehr möglich.

 

Was der Gemeinderat sonst noch beschlossen hat, finden Sie auf der Homepage www.ernst-walisch.at unter dem Link "Protokolle der Gemeinderatssitzungen".

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

 

10.3.2021:

 

UMBAU  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES  WIE  ERWARTET  BESCHLOSSEN

 

Wie ich am 5.3.2021 hier auf Facebook angekündigt habe, hat die Generalversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus den Mitgliedern des Gemeinderates, beschlossen, dass die Wasseraufbereitungsanlage des Schwimmbades von März bis (voraussichtlich) Juni dieses Jahres saniert bzw. von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut werden wird. Aufgesperrt soll das Schwimmbad am 1. Juli werden, falls es zu keinen unvorhergesehenen Verzögerungen kommt.

 

Damit wird heuer die halbe Badesaison zum Nachteil der Badegäste, zum Nachteil des Tourismus und zum Nachteil der Murecker Wirtschaft verloren gehen!

 

Da dieser Umbau vor und während der heurigen Badesaison NICHT zwingend notwendig ist und die halbe Badesaison daher unnötig geopfert wird, habe ich dagegen gestimmt.

 

Wenn man das Schwimmbad schon unbedingt von Chlorgas auf Chlorgranulat umbauen will, dann kann man das auch nach der Badesaison machen!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

 

 

5.3.2021:

 

UMBAU  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES  WIRD  BESCHLOSSEN

 

Die Generalversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus den Mitgliedern des Gemeinderates, beschließt in der Zeit von 5.3.2021 bis 8.3.2021 mit einem Umlaufbeschluss, dass die Wasseraufbereitungsanlage des Murecker Schwimmbades von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut wird.

 

Die Umbauarbeiten werden von März bis Juni dieses Jahres erfolgen und aufgesperrt wird das Schwimmbad am 1. Juli werden. Soweit der vorliegende Zeitplan. Dieser Zeitplan wird aber nur dann eingehalten werden können, wenn alles wie geplant gemacht werden kann und es zu keinen unvorhergesehenen Verzögerungen, wie z. B. Lieferschwierigkeiten, kommen wird. Sonst wird das Schwimmbad nicht am 1. Juli, sondern erst später aufgesperrt werden können!

 

Damit ist schon jetzt klar, dass heuer die halbe Badesaison verloren gehen wird, auch wenn auf Grund der Covid-19-Bestimmungen ein Aufsperren des Schwimmbades zulässig sein sollte. Das ist sehr schade; schade für die Badegäste aus Mureck und Umgebung, schade für den Tourismus und schade für die Murecker Wirtschaft.

 

Aber warum wird die Wasseraufbereitungsanlage von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut? Ist das zwingend notwendig und ist es vor allem noch vor und während der heurigen Badesaison zwingend notwendig? NEIN! Die Wasseraufbereitungsanlage wird von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut, weil der Bürgermeister das so will. 28 Jahre lang hat die Anlage mit Chlorgas gut funktioniert und die im Schwimmbad tätigen und dafür ausgebildeten Bademeister haben diese Anlage professionell bedient.

 

Natürlich kann man den Umbau begründen, so wie man alles im Leben begründen kann. Der Bürgermeister meint, dass man durch den Umbau qualifiziertes Personal (Bademeister) einsparen kann. Die technische Anlage wird in Zukunft – so der Wille des Bürgermeisters – von den Bediensteten des Wirtschaftshofes aus der Ferne mit betreut werden. Die Badeaufsicht vor Ort wird nicht mehr wie bisher durch Bademeister, sondern durch sogenannte Badeaufsichtsorgane erledigt werden.

 

Was noch zu erwähnen ist: Chlorgranulat ist weniger „gefährlich“ in der Handhabung als Chlorgas. Für die Handhabung mit Chlorgas sind bisher aber ohnehin die dafür ausgebildeten Bademeister zuständig gewesen, die das auch professionell gemacht haben. Der Bürgermeister will keine Bademeister mehr im Schwimmbad haben und das will er mit diesem Umbau erreichen. Deshalb hat er sich wohl auch geweigert, den nach der Pensionierung eines Bademeisters noch verbliebenen (hauptberuflichen) Bademeister auch heuer wieder einzustellen.

 

Wenn man schon der Meinung ist, dass das Schwimmbad nach 28 Jahren „saniert“ werden soll und wenn man schon der Meinung ist, dass das Schwimmbad unbedingt von Chlorgas auf Chlorgranulat umgebaut werden soll, dann sehe ich trotzdem keinen (zwingenden) Grund, warum das unbedingt heuer vor und während der Badesaison erfolgen muss und dafür zum Nachteil der Badegäste aus Mureck und Umgebung, zum Nachteil des Tourismus und zum Nachteil der Murecker Wirtschaft die halbe Badesaison geopfert wird – außer den Grund, dass der Bürgermeister das so will!

 

Deshalb sage ich zu diesem Umbau des Schwimmbades vor und während der heurigen Badesaison Nein!

 

Zum Vorhaben des Bürgermeisters, im Schwimmbad ab heuer auf gut ausgebildete Bademeister zu verzichten und stattdessen weniger gut ausgebildete Badeaufsichtsorgane zu beschäftigen, sage ich ebenfalls Nein!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

 

5.2.2021:

NACHTRAG

 

ZU  MEINEM  BERICHT  VOM  4.2.2021  ÜBER  DEN  UMLAUFBESCHLUSS  ZUR   SANIERUNG  DES MURECKER  SCHWIMMBADES  

 

Am 5.2.2021 hat der Bürgermeister den Überprüfungsbefund eines Ingenieurbüros über den Zustand der Bädertechnik des Schwimmbades vorgelegt.

 

Aus meiner Sicht geht aus diesem Überprüfungsbefund nicht hervor, dass die Anlage in ihrem derzeitigen Zustand nicht genehmigungsfähig wäre und deshalb zwingend vor der Inbetriebnahme und daher im Frühjahr/Sommer dieses Jahres zu sanieren wäre. Die notwendigen Reparaturen (die im Überprüfungsbefund nicht angeführt sind)  können - wie ich meine - bei etwas gutem Willen im März/April durchgeführt werden. Somit steht dem Aufsperren des Schwimmbades aus technischer Sicht im Mai dieses Jahres meiner Meinung nach nichts im Wege.

 

Was aus meiner Sicht noch erwähnenswert ist:

Das Ingenieurbüro, das über den Zustand der Bädertechnik befunden hat, ist dasselbe Ingenieurbüro, das auch von der Sanierung profitieren würde, weil es im Falle einer Sanierung den Auftrag für Planung und Herstellungsüberwachung der Sanierung der Badewassertechnik um 30.000 Euro bekommen würde.

 

Aus diesem Grund liegt hier meiner Meinung nach ein Interessenskonflikt vor; wenn auch kein rechtlich relevanter, aber dennoch ein relevanter.

 

Es stellt sich auch die Frage, warum diese außertourliche Prüfung überhaupt in Auftrag gegeben worden ist und wenn schon, warum dann nicht die Firma, die mit Wartungsvertrag die technische Anlage des Schwimmbades jährlich vor Saisonbeginn gewartet, überprüft und - zuletzt im Frühjahr 2020 - für in Ordnung befunden hat, mit der Prüfung der Anlage beauftragt worden ist. 

 

Ich habe den Bürgermeister um Einholung einer schriftlichen Stellungnahme dieser Firma zu diesem Überprüfungsbefund und Aussetzung des Beschlusses über die Sanierung der Anlage bis zum Vorliegen dieser Stellungnahme ersucht.

 

Diese Stellungnahme ist aus meiner Sicht für die Entscheidung wichtig, ob die Sanierung schon im Frühjahr/Sommer 2021 oder erst im Herbst, nach Ende der Badesaison, oder irgendwann später einmal erfolgen wird.

 

Davon hängt nämlich ab, ob ein Teil der Badesaison, konkret die Monate Mai, Juni und ev. auch Juli, verloren gehen, was für die Badegäste, die Urlaubsgäste und damit den Tourismus und die Murecker Wirtschaft nicht gut wäre und daher nach Möglichkeit vermieden werden sollte. Das sollte unser aller Anliegen sein, meint

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

 

4.2.2021:

BÜRGERMEISTER  HOLT  UMLAUFBESCHLUSS  ÜBER  DIE  SANIERUNG  DES MURECKER  SCHWIMMBADES  EIN,  OHNE  DIE  DAZU  NOTWENDIGEN  UNTERLAGEN  VORZULEGEN

 

Mit einer E-Mail vom 3.2.2021 holt der Bürgermeister in der Zeit von 3.2.2021 bis 8.2.2021 einen Umlaufbeschluss betreffend Beauftragung einer von ihm ausgewählten Firma mit der Planung und Herstellungsüberwachung der Sanierung der Badewassertechnik des Murecker Schwimmbades ein. Eine Information dazu, was genau zu sanieren ist und eine schriftliche Stellungnahme eines Fachmannes, der die Anlage besichtigt hat und bestätigen könnte, dass die Anlage tatsächlich vor der Badesaison zwingend saniert werden muss, hat der Bürgermeister nicht vorgelegt. Damit ist nicht klar, ob die Anlage wirklich jetzt, vor Beginn der Badesaison und während der Badesaison zwingend saniert werden muss oder ob das nicht so ist. Die Mitglieder des Gemeinderates bzw. der Generalversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH sollen also über etwas entscheiden, über das sie nicht wirklich Bescheid wissen. Eine Entscheidung zu treffen, ohne die Grundlagen dazu zu kennen, lehne ich ab.

 

Für alle, die es interessiert, befindet sich dazu nachstehend meine Stellungnahme an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

           

Zum Umlaufbeschluss betreffend Beauftragung der Fa. xx mit der Planung und Herstellungsüberwachung der Sanierung der Badewassertechnik des Freibades Mureck nehme ich wie folgt Stellung:

 

Aus meiner Sicht besteht kein unmittelbarer Bedarf für die Sanierung der Badewassertechnik. Die Fa. xx hat die Anlage im Frühjahr 2020 gewartet, geprüft und für in Ordnung befunden. Sonst hätte sie im Jahr 2020 nicht in Betrieb gehen dürfen. Weiters liegt mir die Information des bisherigen Bademeisters Fritz S. vor, der die Anlage den ganzen Sommer 2020 über betreut hat, dass die Anlage die ganze Badesaison über in Ordnung gewesen ist und im September 2020 in Ordnung befindlich eingewintert worden ist. (Lediglich der Dichtring einer Pumpe wäre auszutauschen). Weder die Fa. xx noch der Bademeister Fritz S. haben ein Interesse daran, zu behaupten, dass die Anlage in Ordnung ist, wenn das nicht stimmen würde. Also sind beide Aussagen, dass die Anlage in Ordnung ist, aus meiner Sicht glaubwürdig.

 

Dagegen steht die sinngemäße Aussage des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 „So wie die Anlage dasteht, würde sie nicht mehr bewilligt werden“. Weiters hat der Bürgermeister berichtet, dass ein Spezialist die Anlage angeschaut hat und sie prüfen und eine Empfehlung abgeben wird. Außerdem hat er angekündigt, dass wir uns zu Beginn nächsten Jahres zusammensetzen und besprechen werden, in welcher Art und in welchem Umfang die Sanierung des Freibades erfolgen soll und mich um konstruktive Vorschläge ersucht. Wann werden wir uns zusammensetzen und die Sanierung besprechen?

 

Für die Aussage des Bürgermeisters, dass die Anlage nicht mehr bewilligt werden würde, liegt keine schriftliche Bestätigung durch einen Fachmann vor und so lange das so ist, bleibt es jedem freigestellt, entweder der Fa. xx und dem bisherigen Bademeister Fritz S., die die Anlage bisher betreut haben und daher gut kennen, oder dem Bürgermeister, der die Anlage im Vergleich dazu so gut wie gar nicht kennt und in den letzten Jahren wenig Interesse am Betrieb des Schwimmbades gezeigt hat, zu glauben.

 

Warum legt der Bürgermeister nicht jetzt, vor der Entscheidung über die Sanierung, die schriftliche Empfehlung des Spezialisten als Entscheidungsgrundlage für diesen Beschluss vor? Wenn dieser Spezialist eine schriftliche Empfehlung vorlegen sollte, aus der hervorgeht, dass die Anlage in ihrem derzeitigen Zustand nicht genehmigungsfähig ist und vor der Inbetriebnahme zwingend saniert werden muss, werde ich einer Sanierung zustimmen. Aber einer Sanierung der bestehenden Anlage und keiner Umstellung der Wasseraufbereitung von Chlorgas auf Granulat. Das ist laut den mir vorliegenden Informationen nämlich nicht notwendig. Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden mit Chlorgas betrieben und nur die kleineren Schwimmbäder mit Granulat. Wozu sollen wir die Anlage unseres Schwimmbades auf Granulat umstellen? Etwa weil wir dann bei den Bademeistern sparen? Das stimmt nicht. Auch bei einer Anlage mit Granulat muss ein voll ausgebildeter Bademeister mehrmals am Tag vor Ort anwesend sein und die Anlage betreuen und so lange das Schwimmbad offen hat, jederzeit erreichbar sein, um sich bei Bedarf sofort in das Schwimmbad zu begeben und die technische Anlage vor Ort zu betreuen. Dieser Bademeister muss täglich schriftlich namentlich genannt werden und ist für den Betrieb der technischen Anlage voll verantwortlich und auch voll haftbar. Zusätzlich muss noch eine Badeaufsicht im Schwimmbad anwesend sein. Da ersparen wir uns nichts. Eine Umstellung von Chlorgas auf Granulat ist daher sinnlos und abzulehnen.

 

So lange mir keine schriftliche Stellungnahme bzw. kein schriftliches Gutachten eines Fachmannes vorliegt, in der/in dem steht, dass die Anlage im derzeitigen Zustand nicht mehr genehmigungsfähig ist und daher zwingend vor der Inbetriebnahme saniert werden muss, lehne ich eine Sanierung der Anlage im Frühjahr/Sommer 2021 ab, weil das unweigerlich zur Folge hätte, dass das Schwimmbad nicht wie bisher üblich im Mai, sondern erst im Juni oder möglicherweise sogar noch später aufgesperrt werden könnte und das aus meiner Sicht ohne zwingenden Grund inakzeptabel wäre; inakzeptabel für die Badegäste aus Mureck und Umgebung, inakzeptabel für den Murecker Tourismus und inakzeptabel für die ohnehin durch die Covid-19-Krise schon in Mitleidenschaft gezogene Murecker Wirtschaft!

 

Sollte der Bürgermeister bis spätestens Freitag, den 5.2.2021, den Mitgliedern des Gemeinderates/der Generealversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH ein solches Schriftstück vorlegen, worum ich hiermit ersuche, werde ich meine Meinung zur geplanten Sanierung der technischen Anlage des Schwimmbades überdenken. Davor wäre aber als zweite Meinung eine Stellungnahme der Fa. xx, die die technische Anlage bisher gewartet und geprüft hat, einzuholen.

 

Falls diese Schriftstücke erst später im Gemeindeamt einlangen sollten, schlage ich vor, die Beschlussfassung bis dahin zu verschieben, weil ohne diese beiden Stellungnahmen eine Entscheidung für die Sanierung nach bestem Wissen und Gewissen aus meiner Sicht nicht möglich ist.

 

Ich ersuche um Rückantwort durch den Bürgermeister bis spätestens Freitag, den 5.2.2021!

 

Ich ersuche weiters, diese Stellungnahme in das Protokoll über den Umlaufbeschluss aufzunehmen.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel. 0660/4638325

 

31.1.2021:

ZUM  BETRIEB  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES

 

AUS  DER  SICHT  EINES  LANGJÄHRIGEN  BADEGASTES  UND   MITGLIEDS DES  GEMEINDERATES  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  

 

Während ich diese Zeilen schreibe (31.1.2021), schneit es gerade und Gedanken zum Betrieb des Schwimmbades scheinen in weite Ferne gerückt zu sein. Auf dem Schwimmbad ruht friedlich eine weiße Schneedecke, gerade so, als wäre dort alles in bester Ordnung und würde nur mehr auf das gewohnte Aufsperren im Mai warten.

 

Die Wirklichkeit schaut aber leider anders aus. In EINEM Monat, am 1. März, sollte eigentlich ein kompetenter Bademeister mit den Vorbereitungsarbeiten für die Badesaison 2021 beginnen, damit das Schwimmbad wie bisher üblich im Mai aufgesperrt werden kann. Ich habe „sollte“ geschrieben, weil es leider nicht so sein wird. Der Bürgermeister hat nämlich anderes vor.

 

Der Bürgermeister will

 

  • den nach der Pensionierung eines Bademeisters einzigen verbliebenen Bademeister Fritz S., der seit 10 Jahren die Schwimmbadanlage genau kennt und in der Lage ist, sie in Betrieb zu setzen und auch ordnungsgemäß zu betreuen, nicht mehr anstellen. Dazu hat es in der letzten Sitzung des Gemeindevorstandes einen Beschluss gegeben, in dem der Gemeindevorstand dem Willen des Bürgermeisters folgend beschlossen hat, den Bademeister Fritz S. nicht mehr anzustellen.

 

Aber warum hat der Gemeindevorstand das beschlossen? Hat Fritz S. seine Arbeit nicht kompetent, gewissenhaft und gut gemacht? Nein, er hat gewissenhaft, gut und kompetent gearbeitet und Mängel, die er im Schwimmbad festgestellt hat, sofort zur Behebung an die zuständige Stelle weitergeleitet. Aber warum hat der Gemeindevorstand das dann beschlossen? Weil der Bürgermeister Fritz S. nicht mehr als Bademeister haben will. Gibt es dafür einen sachlich nachvollziehbaren Grund? Nein! Wird hier das persönliche Befinden des Bürgermeisters über die Interessen der Gemeinde und damit über die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gestellt? Es scheint so zu sein! Ich kann mich aber irren! Fragen Sie die Mitglieder des Gemeindevorstandes, die in der Vorstandssitzung gegen die Anstellung von Fritz S. gestimmt haben, warum sie das gemacht haben! Die Antwort wird vermutlich lauten „Weil der Bürgermeister das so hat wollen“. Einen sachlichen, nachvollziehbaren Grund gibt es dafür aus meiner Sicht nämlich nicht!

 

  • die Wasseraufbereitungsanlage von Chlorgas auf Granulat umstellen, weil das jetzt üblich sei, wie er sagt. Und weil die Anlage im derzeitigen Zustand nicht mehr genehmigungsfähig sei, wie er sagt. Dazu hat er die Anlage extra im November von einem Fachmann anschauen lassen, wie man hört. Das Gutachten bzw. die Stellungnahme des Fachmanns lässt noch auf sich warten. Ich bin schon sehr neugierig, ob darin steht, dass die Anlage im derzeitigen Zustand nicht mehr genehmigungsfähig ist und daher heuer vor Saisonbeginn zwingend saniert werden muss. Das wäre aus meiner Sicht nämlich die einzige nachvollziehbare Begründung bzw. Rechtfertigung, warum der Bürgermeister die Anlage heuer vor Saisonbeginn sanieren und bei dieser Gelegenheit von Chlorgas auf Granulat umstellen möchte.

 

Aber selbst wenn das so oder so ähnlich in der Stellungnahme des Fachmanns stehen sollte, dann fordere ich, dass dazu eine Stellungnahme der Fa. BWT eingeholt wird, die mit Wartungsvertrag die Anlage jährlich gewartet und überprüft hat und im Frühjahr 2020 für in Ordnung befunden hat! Innerhalb einer Badesaison kann nicht so viel kaputt werden, dass die Anlage nicht mehr genehmigungsfähig wäre, zumal die Anlage laut Bademeister Fritz S. die ganze Saison über in Ordnung gewesen ist und im September in Ordnung befindlich eingewintert worden ist! Was soll also kaputt sein, das nicht rechtzeitig  VOR  BEGINN  der Badesaison im Mai repariert werden kann?

 

Wie man hört, wird es nach Einlangen der Stellungnahme des vom Bürgermeister herbei geholten Fachmanns einen Beschluss zur „Sanierung“ der Anlage und damit verbunden zum Umbau der Anlage von Chlorgas auf Granulat geben. Aber nicht, weil das notwendig wäre. Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden laut vorliegenden Informationen nämlich mit Chlorgas und nicht mit Granulat betrieben!

 

Die Anlage wird umgebaut, weil es der Bürgermeister so will und der Wille des Bürgermeisters in Mureck „Gesetz“ ist, wie es scheint. Auch wenn es hier klar zum Nachteil der Badegäste aus Mureck und Umgebung, der Urlaubsgäste und damit des Sommertourismus und der Murecker Wirtschaft geht, weil das Schwimmbad durch den aus meiner Sicht unnötigen Umbau nicht wie üblich im Mai, sondern – falls mit dem Umbau alles gutgeht – im Juni, sonst irgendwann später, aufgesperrt werden wird.

 

Die technische Anlage des Schwimmbades wird heuer 28 Jahre alt und muss natürlich irgendwann saniert werden. Das ist klar! Das kann man aber über den Sommer planen und außerhalb der Badesaison, im Herbst, machen und nicht zwingend während der Badesaison.

 

Ich fordere die hier handelnden Personen – die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH - auf, das zu tun, wofür sie gewählt worden sind, nämlich nicht den Willen des Bürgermeisters umzusetzen, sondern das Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde in den Vordergrund zustellen und das zu tun, was zu tun ist.

 

Dazu gehört:

 

1. Fritz S. mit 1. März als Bademeister anzustellen und

2. unser Schwimmbad wie vorgesehen im Mai aufzusperren und während der Sommermonate in der Generalsversammlung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH (bestehend aus den Mitgliedern des Gemeinderates) über die weitere Vorgangsweise zu beraten.

 

Ernst Walisch

 

25.1.2021:

OFFENER  BRIEF  AN  DEN  BÜRGERMEISTER  UND  DIE  MITGLIEDER  DER  GESCHÄFTSFÜHRUNG  DER  SPORT-  UND  FREIZEITANLAGEN  DER  STADT  MURECK  GMBH

 

Betreff: Betrieb des Murecker Schwimmbades

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH!

 

Am Dienstag, den 26.1.2021, ist die vermutlich letzte Chance für den Beschluss, den bisherigen Bademeister Fritz S. auch heuer wieder als Bademeister anzustellen. Das ist für unser Schwimmbad von entscheidender Bedeutung. Es geht hier nicht darum, ob die Wasseraufbereitungsanlage mit Chlorgas oder mit Granulat betrieben wird. Damit hat das nichts zu tun!

 

Es geht darum, ob die Gemeinde in der Lage ist, die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb zu setzen oder nicht.

 

Ein kleines Beispiel dazu:

 

Im mittleren Becken befindet sich ein Strömungskanal. Dieser Strömungskanal hat 3 Düsen, mit denen die Strömung erzeugt wird. Diese Düsen sind zu Badeschluss vom Bademeister Fritz S. abmontiert worden, weil sie sonst über den Winter einfrieren würden. Im Frühjahr müssen diese 3 Düsen wieder in den Strömungskanal eingebaut werden. Dabei ist es ganz wichtig, bei den Düsen den richtigen Strömungswinkel einzustellen, weil die durch die Düsen erzeugte Strömung sonst nicht richtig verlaufen würde. Diese 3 Düsen können nur eingestellt werden, wenn sich kein Wasser im Becken befindet. Sollten sie falsch eingestellt werden, was man erst feststellen kann, wenn sich Wasser im Becken befindet und der Strömungskanal in Betrieb ist, könnten sie nicht mehr umgestellt werden. Dafür müsste das Wasser aus dem Becken ausgelassen werden. Das ist aber nicht möglich, weil das mit Chlorgas/Granulat angereicherte Wasser nicht ausgelassen werden darf. Damit muss so lange gewartet werden, bis sich das Chlorgas/Granulat verflüchtigt hat. Dafür ist im Sommer aber keine Zeit. Diese Düsen richtig einstellen können von der Gemeinde nur die Bademeister xx und Fritz S. Nach der Pensionierung von xx bleibt nur mehr Fritz S. übrig, der das kann.

 

Das ist nur ein kleines Beispiel, das zeigt, dass die in Betrieb zu nehmende Technik viel mehr ist als nur die Wasseraufbereitungsanlage mit Chlorgas oder Granulat. Für diese Technik braucht es einen gut ausgebildeten Bademeister, der die Anlage genau kennt und in der Lage ist, sie in Betrieb zu setzen und fachgerecht zu bedienen. Und genau deshalb brauchen wir Fritz S. als Bademeister für unser Schwimmbad.

 

Ganz gleich, ob die Wasseraufbereitungsanlage mit Chlorgas oder mit Granulat betrieben wird. Für die Wasseraufbereitung ist ein voll ausgebildeter Bademeister notwendig. Dieser Bademeister muss mehrmals täglich vor Ort im Schwimmbad die Anlage betreuen. Dieser Bademeister hat auch die volle Verantwortung, falls die Anlage nicht richtig funktionieren sollte und ein Badegast dadurch zu Schaden kommen sollte.

 

Es hat daher wenig Sinn, zusätzlich noch 2 weniger qualifizierte Personen anzustellen, die für die Badeaufsicht zuständig sind. Diese dürfen die Wasseraufbereitungsanlage nämlich überhaupt nicht bedienen.

 

Es gibt also mehrere sachliche Gründe, Fritz S. heuer wieder als Bademeister anzustellen und dafür auf weniger qualifizierte Badeaufsicht machende Ferialpraktikanten zu verzichten.

Dagegen gibt es keinen sachlichen Grund, Fritz S. nicht anzustellen!

 

Ich ersuche euch/Sie daher noch einmal, in/nach der Vorstandssitzung vom 26.1.2021 zu beschließen, dass Fritz S. mit 1.3.2021 als Bademeister angestellt wird. Der Vorstand ist dafür genau genommen nicht zuständig, sondern die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern + GR xx. Es sollte also möglich sein, im Anschluss an die Vorstandssitzung eine Sitzung der Geschäftsführung abzuhalten und den Beschluss zu fassen.

 

Der Beschluss, den bisherigen Bademeister Fritz S. auch heuer wieder als Bademeister anzustellen, ist aus meiner Sicht die Voraussetzung dafür, dass unser Schwimmbad heuer aufgesperrt und mit der nötigen Professionalität betrieben werden kann. Und das können unsere Badegäste aus Mureck und Umgebung und unsere Urlaubsgäste von einer Stadtgemeinde wie Mureck erwarten!

 

Zur Information:

 

xx

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel. 0660/4638325

 

 

22.1.2021:

 

ZUM  ANGEBLICH  NOTWENDIGEN  UMBAU DES  MURECKER SCHWIMMBADES

 

Seit 21.1.2021 gibt es auf der Facebookseite der Gemeinde eine Stellungnahme des Bürgermeisters zur aktuellen Schwimmbaddiskussion zu lesen. Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

 

  • Für alles, was da steht, gibt es noch keine Beschlüsse. Es ist also nur die Absicht des Bürgermeisters und nicht mehr.

 

  • Die Chlorgasanlage ist laut vorliegenden Informationen in Ordnung und funktionsfähig.

 

  • Die besonderen Kenntnisse, die für Betrieb und Wartung der Chlorgasanlage notwendig sind, haben Bademeister wie z. B. Fritz S., der 10 Jahre im Murecker Schwimmbad Bademeister gewesen ist und den der Bürgermeister ohne erkennbaren sachlichen Grund nicht mehr als Bademeister anstellen möchte. Warum? Im Übrigen stehen der Gemeinde noch 2 weitere voll ausgebildete Bademeister zur Verfügung, die ebenfalls diese besonderen Kenntnisse haben.

 

  • Instandsetzungen an der Wasseraufbereitungsanlage sind bis auf den Austausch des Dichtrings einer Pumpe nicht notwendig, weil die Anlage laut vorliegender Auskunft in Ordnung ist.

 

  • „Ersatz der Chlorgasanlage durch ein ungefährliches System“. Damit ist gemeint, dass die Wasseraufbereitung von Chlorgas auf Granulat umgestellt werden soll. Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden aber mit Chlorgas betrieben und nur kleinere mit Granulat. Für die Wasseraufbereitung mit Chlorgas sind  Bademeister ausgebildet und geprüft. Der Bürgermeister hat offensichtlich vor, gut ausgebildete Bademeister wie z. Fritz S. durch weniger gut ausgebildete nur Badeaufsicht machende Personen zu ersetzen. Warum will das tun? Der gut ausgebildete Bademeister Fritz S. kann mit der bestehenden Anlage gut umgehen und steht nach wie vor zur Verfügung!

 

  • „Wenn alles klappt, sollte eine Öffnung im Juni möglich sein“, schreibt der Bürgermeister. Das liest sich für mich so, als ob der Bürgermeister für den durchaus möglichen Fall, dass die Öffnung später als im Juni oder heuer überhaupt nicht erfolgen sollte, schon jetzt die „Ausrede“, dass „leider nicht alles wir vorgesehen geklappt hat“ parat zu haben scheint.

 

Es gibt keinen zwingenden Grund, das Schwimmbad heuer umzubauen und deshalb wie vom Bürgermeister angekündigt später aufzusperren oder es sogar heuer überhaupt nicht aufzusperren.

 

Außer vielleicht den Grund, dass der Wille des Bürgermeisters in Mureck „Gesetz“ zu sein scheint, dem sich die große Mehrheit „brav“ fügt, ohne den Sinn der Maßnahmen zu hinterfragen, wie mir scheint.

 

Ich ersuche Sie, sich selbst eine Meinung zum vorliegenden Sachverhalt zu bilden!

 

Ernst Walisch

 

 

20.1.2021:

Zu den Aussagen des Bürgermeisters im nachstehenden Artikel nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die Technik des Freibades wird von der Fa. BWT mit Wartungsvertrag jährlich vor Saisonstart gewartet und überprüft und bedarf daher keiner außertourlichen zusätzlichen Revision. Laut vorliegenden Informationen ist die Technik (bis auf den Dichtring einer Pumpe) in Ordnung.

 

Die Wasseraufbereitung bedarf keiner umfassenden Modernisierung. Die Anlage wird mit Chlorgas betrieben und das ist laut vorliegenden Informationen bei nahezu allen größeren Schwimmbädern so üblich. (Der Bürgermeister will die Anlage von Chlorgas auf Granulat umstellen lassen. Warum er das will, weiß nur er).

 

Der Bürgermeister hat zum bisherigen Bademeister Fritz S. laut vorliegenden Informationen sinngemäß gesagt, dass das Schwimmbad wahrscheinlich ohne Bademeister mit Baden auf eigene Gefahr, dafür bei freiem Eintritt betrieben werden wird. (Das scheint jetzt aber nicht mehr aktuell zu sein).

 

Die Vorbereitungen im Schwimmbad beginnen durch den Bademeister bei passendem Wetter üblicherweise Anfang März. Den bisherigen Bademeister Fritz S. will der Bürgermeister offensichtlich nicht mehr anstellen und ein gleichwertiger Ersatz ist nicht in Sicht. Wer soll die Vorbereitungsarbeiten machen?

 

Ich lade Sie ein, sich selbst eine Meinung dazu zu bilden.

 

Ernst Walisch

 

 

16.1.2021:

VIER  OFFENE  FRAGEN  ZUM  BETRIEB  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES

 

Da ich auf die beiden nachstehenden E-Mails bis heute (15.1.2021) keine Antwort erhalten habe und vom Bürgermeister auch noch immer keine Sitzung der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH einberufen worden ist, stellen sich aus meiner Sicht folgende Fragen, die – wie ich meine – auch für die Bevölkerung der Stadtgemeinde Mureck und der Umgebung, für unsere Urlaubsgäste und auch für die Murecker Unternehmer interessant sein dürften:

 

  • Der bisherige (seit 10 Jahren) Bademeister Fritz S. weiß noch immer nicht, ob er heuer wieder als Bademeister angestellt werden wird. Offensichtlich will der Bürgermeister ihn nicht mehr anstellen. Fritz S. hat sich nie etwas zuschulden kommen lassen und die ganze Zeit über im Schwimmbad gute Arbeit geleistet. Jedes Unternehmen könnte froh sein, einen so tüchtigen Angestellten wie ihn zu haben. So einen Menschen nach 10 Jahren ohne erkennbaren sachlichen Grund einfach nicht mehr anzustellen, wäre nicht nur aus sozialer Sicht, sondern auch für das Schwimmbad sehr bedenklich, weil wir für ihn  KEINEN  GLEICHWERTIGEN  ERSATZ  haben und wohl auch keinen bekommen werden! Wir brauchen für das Schwimmbad 2 Bademeister, haben gerade noch einen (Fritz S.) und den will der Bürgermeister offensichtlich nicht mehr anstellen!  Das ist für mich völlig unverständlich!

Was ist also der Grund dafür, dass der Bürgermeister Fritz S. nach 10 Jahren nicht mehr als Bademeister haben möchte?

 

  • Der Bürgermeister hat in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 sinngemäß gesagt, dass die Wasseraufbereitungsanlage (Chlorgasanlage) im derzeitigen Zustand nicht mehr bewilligungsfähig sei. Die Fa. BWT hat die Anlage im Frühjahr 2020 vor der Inbetriebnahme gewartet und überprüft und für in Ordnung befunden. Den ganzen Sommer ist die Anlage laut Bademeister Fritz S. in Ordnung gewesen und am Ende der Badesaison, im September, ist sie in Ordnung befindlich eingewintert worden.

Warum soll die Anlage jetzt nicht mehr in Ordnung und bewilligungsfähig sein?

 

  • Die Wasseraufbereitungsanlage soll (angeblich) von Chlorgas auf Granulat umgestellt werden, weil das jetzt üblich sei, hört man. Das ist nicht richtig! Für Schwimmbäder wie in Mureck ist nach wie vor Chlorgas üblich.

Warum will man trotzdem die Wasseraufbereitungsanlage von Chlorgas auf Granulat umstellen?

 

  • Aus den drei obigen Punkten ergibt sich die wichtigste Frage:

Wann wird das Murecker Schwimmbad heuer aufgesperrt bzw. wird es heuer überhaupt aufgesperrt werden?

 

Das alles sind Fragen, die aus meiner Sicht unbeantwortet sind und die offensichtlich niemand – oder vielleicht doch der Bürgermeister – beantworten kann. Aber wenn er das kann, warum macht er das nicht? Die Badegäste aus Mureck und Umgebung, die Murecker Urlaubsgäste und auch die Murecker Unternehmer, die den Sommertourismus als wichtige Einnahmequelle brauchen, warten (vermutlich) auf eine Antwort!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

www.ernst-walisch.info

 

 

Zu den E-Mails:

 

Von: Ernst Walisch [mailto:ernst.walisch@drei.at]
Gesendet: Samstag, 19. Dezember 2020 23:08
An: xx (gesendet an die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH)
Cc: xx
Betreff: Betrieb des Murecker Schwimmbades

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx  Das gibt uns die Möglichkeit, Fritz S.  doch noch wie bisher üblich für unser Schwimmbad als Bademeister anzustellen. Die Anstellung wäre für die Zeit von 1. März 2021 bis 31. Oktober 2021 zu beschließen. Fritz S.  müsste danach von der Gemeinde bis spätestens 27.1.2021 eine verbindliche Zusage für seine Anstellung bekommen.

 

Laut Geschäftsordnung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH obliegt der Geschäftsführung die Beschlussfassung über die Aufnahme nichtständiger Bediensteter für länger als einen Monat bis maximal 12 Monate. Die Aufnahme von Fritz S.  als Bademeister fällt also in die Zuständigkeit der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung besteht laut Geschäftsordnung aus dem Geschäftsführer und dem Freizeitausschuss (Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH-Ausschuss). Ihr/Sie - die Adressaten dieser E-Mail – seid/sind also dafür zuständig, den bisherigen Bademeister Fritz S.  auch im kommenden Jahr wieder als Bademeister für unser Schwimmbad anzustellen oder aber es nicht zu tun.

 

Solltet ihr/Sollten Sie Fritz S.  nicht als Bademeister anstellen, dann würdet ihr/würden Sie es sein, die dafür verantwortlich wären, wenn das Schwimmbad mangels zweier ausgebildeter und zur Verfügung stehender Bademeister nicht wie vorgesehen im Mai geöffnet werden könnte.

 

Sollte jemand die Meinung vertreten, wir müssten unser Schwimmbad von Chlorgas auf Granulat umstellen, dann ist das nicht richtig. Ich habe mich bei den Betreibern der Bäder von Deutschlandsberg, Leibnitz, Bad Radkersburg, Bad Gleichenberg und Feldbach erkundigt. Alle diese Bäder werden mit Chlorgas betrieben. Ich habe mich auch beim bisherigen Lieferanten des Chlorgases für unser Schwimmbad erkundigt, der - nebenbei erwähnt - über eine Tochterfirma auch Granulat verkauft und die Auskunft bekommen, dass nahezu alle größeren Schwimmbäder mit Chlorgas betrieben werden und nur die kleineren Schwimmbäder mit Granulat betrieben werden. Eine Umstellung von Chlorgas auf Granulat ist daher nicht erforderlich.

 

Die beiden ausgebildeten Bademeister Fritz S. und xx, die viele Jahre im Murecker Schwimmbad gearbeitet haben, sprechen sie für die Beibehaltung von Chlorgas aus, das viel genauer zu regulieren sei als Granulat und auch einfacher zu handhaben sei.

 

Ich möchte auch noch einmal betonen, dass das Murecker Schwimmbad mit Wartungsvertrag jedes Jahr vor Beginn der Badesaison von der Fa. BWT gewartet und überprüft wird. Nur wenn bei der Überprüfung alles in Ordnung ist, darf die Anlage in Betrieb genommen werden. Außerdem wird das Schwimmbad im Laufe des Badebetriebs auch noch von der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark überprüft.

 

Der bisherige Bademeister Fritz S.  hat mir versichert, dass die technische Anlage des Schwimmbades in Ordnung ist und im Mai wie vorgesehen in Betrieb genommen werden kann.

 

Aber eines ist klar: Für eine Chlorgasanlage braucht es ausgebildete Bademeister mit Chlorgasprüfung, wie sie Fritz S.  und auch xx, der heuer als zweiter Bademeister im Schwimmbad gearbeitet hat, haben. Da ein Bademeister nicht jeden Tag arbeiten kann, brauchen wir zwei Bademeister.

 

Ich ersuche euch/Sie daher, im Sinne der Mureckerinnen und Murecker, der Murecker Urlaubsgäste und der Murecker Wirtschaft so bald wie möglich zu beschließen, dass Fritz S.  im kommenden Jahr wieder als Bademeister eingestellt werden wird und ihn verbindlich davon in Kenntnis zu setzen.

 

Denn das ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass unser Schwimmbad wie vorgesehen im kommenden Mai geöffnet werden kann.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel.: 0660/4638325

 

 

 

Von: Ernst Walisch [mailto:ernst.walisch@drei.at]
Gesendet: Samstag, 9. Januar 2021 12:09
An: xx (den Bürgermeister und alle Mitglieder des Gemeinderates)

Cc: xx
Betreff: Betrieb des Murecker Schwimmbades

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Seit der E-Mail, die ich am 19.12.2020 in dieser Angelegenheit an den Bürgermeister, die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, dem Stadtamtsdirektor und der zuständigen Sachbearbeiterin geschickt habe (siehe unten), sind 3 Wochen vergangen, ohne dass sich für mich erkennbar in dieser Angelegenheit etwas getan hat; der bisherige Bademeister Fritz S.  weiß noch immer nicht, ob er heuer wieder als Bademeister angestellt werden wird. Deshalb wende ich mich heute noch einmal an die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, aber auch an die übrigen Mitglieder des Gemeinderates, in der Hoffnung, dass die maßgebenden Personen doch noch einlenken und alles dafür tun werden, um zu erreichen, dass unser Schwimmbad wie üblich im Mai aufgesperrt werden wird.

 

Dafür wäre die unverzügliche Einberufung einer Sitzung der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH notwendig, in der folgende Beschlüsse gefasst werden müssten:

 

  1. Anstellung des bisherigen Bademeisters Fritz S.  von 1. März bis 31. Oktober 2021 als Bademeister.

Er ist nach der Pensionierung von xx der einzige noch verbliebene Bademeister unseres Schwimmbades, der die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb nehmen kann und ist deshalb für den Betrieb unseres Schwimmbades unverzichtbar.

 

  1. Aufsperren des Schwimmbades im Mai 2021.

Die technische Anlage unseres Schwimmbades wird heuer 28 Jahre alt. Das bedeutet aber nicht, dass wir heuer während der Badesaison die technische Anlage unseres Schwimmbades erneuern müssen. Es ist klar, dass diese Anlage irgendwann erneuert werden muss. Aber warum soll das heuer gemacht werden und warum soll das während der Badesaison gemacht werden? So kaputt kann die Anlage gar nicht sein, dass es gerechtfertigt wäre, das Schwimmbad deshalb verspätet oder überhaupt nicht aufzusperren. Die Anlage ist im Jahr 2020 vor Beginn der Badesaison mit Wartungsvertrag von der Fa. BWT gewartet und überprüft worden, für in Ordnung befunden worden und deshalb in Betrieb genommen worden. Sie ist laut Auskunft des bisherigen Bademeisters Fritz S.  die ganze Saison über in Ordnung gewesen und am Ende der Saison in Ordnung befindlich eingewintert worden. (Lediglich bei einer Pumpe muss eine Dichtung ersetzt werden.) Kleinere Reparaturen an der Anlage können vor Saisonbeginn durchgeführt werden. Eine Umstellung der technischen Anlage von Chlorgas auf Granulat ist nicht erforderlich. Siehe nachstehende E-Mail.

 

Was hält uns also davon ab, unser Schwimmbad wie üblich im Mai aufzusperren?

 

Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass unser Schwimmbad im Mai 2021 aufgesperrt werden wird.

 

Es spricht aber vieles dafür, dass unser Schwimmbad im Mai 2021 aufgesperrt und wie vorgesehen mit 2 Bademeistern betrieben werden sollte, wovon einer durchgehend anwesend sein sollte, wenn das Schwimmbad geöffnet ist.

 

Das sind folgende Punkte:

 

  • Die Badegäste aus Mureck und Umgebung nutzen das Schwimmbad zur Erholung, für Bewegung und Sport und als Treffpunkt für Jung und Alt
  • Die Schülerinnen und Schüler der Murecker Schulen nutzen das Schwimmbad als Schulsportanlage und für den Schwimmunterricht
  • Unsere Urlaubsgäste erwarten sich in Mureck ein geöffnetes Schwimmbad, der Murecker Sommertourismus und damit die Murecker Wirtschaft lebt zu einem großen Teil davon, dass Mureck ein Schwimmbad hat

 

Auf die Badegäste aus Mureck und Umgebung, aber auch auf den Sommertourismus und damit auf die Murecker Wirtschaft würde sich ein geschlossenes Schwimmbad nachteilig auswirken und das gilt es zu vermeiden!

 

Für die Beschlüsse betreffend Anstellung des Bademeisters Fritz S.  und Aufsperren unseres Schwimmbades im Mai 2021 ist die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH zuständig. Die Geschäftsführung wäre daher auch dafür politisch verantwortlich, wenn das Schwimmbad ohne zwingenden Grund nicht aufgesperrt werden würde.

 

Es wären aber auch die Gemeinderäte der Bürgerliste VUKAN und der Gemeinderat der GRÜNEN dafür politisch verantwortlich, wenn das Schwimmbad nicht im Mai 2021 aufgesperrt werden würde, weil sie meinem Dringlichkeitsantrag in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 „Betrieb des Murecker Schwimmbades auch im Jahr 2021 und den folgenden Jahren wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist“ nicht zugestimmt haben. Dieser Beschluss wäre ein Auftrag des Gemeinderates als Eigentümervertreter an die Geschäftsführung gewesen, dem sich die Geschäftsführung nicht entziehen hätte können.

 

Deshalb ersuche ich im Interesse der einheimischen Badegäste, der Badegäste aus den umliegenden Gemeinden, des Murecker Sommertourismus und damit der Murecker Wirtschaft alle Mitglieder des Gemeinderates, aber insbesondere die Mitglieder der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, das sind

 

  • Bürgermeister xx
  • Erster Vizebürgermeister xx
  • Zweite Vizebürgermeisterin xx
  • Finanzreferentin xxx
  • Weiteres Vorstandsmitglied Stadtrat xx
  • Gemeinderätin xx

 

darauf hinzuwirken, dass unverzüglich eine Sitzung der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH  einberufen wird, in der beschlossen wird, dass Fritz S.  mit 1. März 2021 als Bademeister angestellt und unser Schwimmbad im Mai aufgesperrt werden wird.

 

Nähere Infos können der untenstehenden E-Mail und meiner Homepage  www.ernst-walisch.at   unter den Links „Meine Meinung“ und „Protokolle der Gemeinderatssitzungen“ entnommen werden.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at 

 

 

12.1.2021:

AKTUELLES  ZUM MURECKER  SCHWIMMBAD

 

Am 11.1.2021 hat mich eine E-Mail (siehe unten) erreicht, die ich Ihnen/euch nicht vorenthalten möchte. In dieser E-Mail hat mir ein langjähriger Urlaubsgast aus Bremen mitgeteilt, wie wichtig es für seine Entscheidung ist, den Urlaub auch heuer wieder in Mureck zu verbringen, dass Mureck ein geöffnetes Schwimmbad hat und er seinen Urlaub, sollte das Murecker Schwimmbad geschlossen sein, nicht mehr in Mureck, sondern anderswo verbringen wird. E-Mail siehe unten.

 

Aus dieser E-Mail geht hervor, dass unsere Murecker Urlaubsgäste zum Teil  bereits verunsichert sind, weil bis heute (12.1.2021) noch niemand – vermutlich mit Ausnahme des Bürgermeisters – weiß, ob unser Murecker Schwimmbad im kommenden Mai aufgesperrt werden wird oder nicht. Das ist für unsere Urlaubsgäste ein untragbarer Zustand, weil zumindest einige von ihnen ohne eine Zusage der Gemeinde (vorbehaltlich, dass das Schwimmbad auf Grund der dann geltenden Covod-19-Bestimmunen geöffnet werden darf) für ein offenes Schwimmbad ihren Urlaub (vermutlich) wo anders verbringen wollen und – wenn es diese Zusage nicht bald gibt - das auch tun werden.

 

Das bedeutet, dass sich diese derzeitige unklare Situation nicht nur für die Murecker Badegäste und die Badegäste aus den Umgebungsgemeinden und die Schülerinnen und Schüler der Murecker Schulen - sollte das Schwimmbad tatsächlich nicht aufgesperrt werden - sondern vor allem auch für den Murecker Sommertourismus und damit auch für die Murecker Wirtschaft nachteilig auswirken könnte, was es zu verhindern gilt!

 

Deshalb erwarte ich mir von der Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Ersten Vizebürgermeister, der Zweiten Vizebürgermeisterin, der Finanzreferentin, dem weiteren Vorstandmitglied (Stadtrat) und einer Gemeinderätin der Bürgerliste VUKAN, in Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Gemeinde so schnell wie möglich einen Beschluss darüber, dass der bisherige Bademeister Fritz S. auch heuer wieder als Bademeister eingestellt und das Schwimmbad im Mai aufgesperrt werden wird.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at

ernst-walisch.at

 

 

Nachstehend die E-Mails aus Bremen an mich und an die Stadtgemeinde Mureck:

(Die Namen habe ich auch Gründen des Datenschutzes durch xx ersetzt).

 

E-Mail an Ernst Walisch vom 11.1.2021:

 

Sehr geehrter Herr Walisch

 

Ich hoffe dass Ihr Bemühen nicht im Sande verläuft und das Erlebnis Schwimmbad Mureck noch vor dem „Aus“ gerettet werden kann.

Für uns als Tourist und auch für die Bevölkerung, insbesondere aus Slowenien wäre es doch eine Katastrophe. Denn in der Region, gibt es nun mal nicht viel. Für uns ist Mureck ein Ort der Erholung und Entspannung. Der Besuch im Schwimmbad zählt für uns eigentlich mit zu den Highlights unseres Urlaubs, den wir schon seit einigen Jahren in Mureck verbringen.

Falls das Bad geschlossen werden sollte, werden wir unseren Aufenthalt in Mureck natürlich beenden, der Steiermark aber treu bleiben.

 

Leider bekommt man von der Stadtgemeinde Mureck auf Anschreiben keine Antworten, dies ist mir schon im letzten Jahr aufgefallen, als ich mich erkundigt hatte ob das Schwimmbad in Corona Zeiten geöffnet ist. Freunde informierten uns dass es geöffnet ist. Dies ist von der Stadtgemeinde Mureck  auch kein Service dem Touristen gegenüber. Ein einfache geöffnet ja oder nein hätte ja schon gereicht.

 

Unten das Schreiben an drei verschiedenen Stellen.

 

Ich wünschen Ihnen viel Erfolg nicht nur für den Touristen, sondern insbesondere für die ansässige Bevölkerung

 

Mit Grüßen aus Bremen/D

 

Xx

 

 

E-Mail an die Stadtgemeinde Mureck vom 29.12.2020:

 

Von: xx
Gesendet: Dienstag, 29. Dezember 2020 11:43
An: gde@mureck.gv.at
Cc: xx
Betreff: Schließung Erlebnisbad Mureck

 

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister

 

Da wir schon seit langem Freunde der Steiermark sind und unser Feriendomiziel jährlich in Mureck aufschlagen, das Geschehen in und um Mureck verfolgen, ist uns jetzt leider mitgeteilt worden, dass das Erlebnisbad Mureck vor der Schließung steht.

Es gibt auch schon eine Petition in der Sache „Erlebnisbad Mureck“, die wir selbstverständlich unterstützen.

Da wir ja nun schon seit einigen Jahren die Umgebung von Mureck als Wanderer oder per Rag erkunden und nach einem erlebnisreichen Tag gerne noch einmal zur Entspannung ins Schwimmbad gegangen sind, werden wir unsere Urlaubsplanung sicherlich überdenken, wenn dies nicht mehr möglich ist ins Schwimmbad zu gehen.

Leid tut es mir auch um die Gastronomie z.B Gasthaus xx, Gasthof xx oder die xx um nur einige zu erwähnen, in denen wir gerne und oft eingekehrt sind.

Falls größere Baumaßnahmen oder Corona dazu beitragen, dass das Bad eventuell geschlossen werden muss oder soll, gibt es doch sicherlich Fördermittel der EU oder Corona Hilfe vom Staat.

Für uns wäre es schade wenn das Bad schließt. Wir werden sicherlich der Steiermark verbunden bleiben aber den Urlaubsstandort wechseln.

 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Händchen in Sachen Erlebnisbad und Ihnen persönlich einen guten Rutsch ins neue Jahr und bleiben Sie gesund

 

Ein bisheriger noch Mureck Fan aus Bremen/D sendet herzliche Grüße nach Mureck

 

xx

 

27.12.2020:

BETRIEB  DES  MUECKER  SCHWIMMBADES  IM  JAHR  2021  IN  FRAGE  GESTELLT

 

Petition "Gemeinsam für unser Murecker Schwimmbad" gestartet

 

Seit Ende der Badesaison im September 2020 gibt es Hinweise dafür, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad im Jahr 2021 nicht wie bisher üblich im Mai aufzusperren oder nicht mit 2 Bademeistern, von denen einer durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, zu betreiben.

 

Diese Hinweise sind:

 

·         Der Bürgermeister hat es bisher (27.12.2020) abgelehnt, Fritz S., der in den letzten 10 Jahren im Murecker Schwimmbad als Bademeister tätig gewesen ist, auch für die kommende Saison als Bademeister anzustellen.

Es hat Überlegungen gegeben und gibt sie vermutlich noch immer, das Murecker Schwimmbad ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister zu betreiben, dafür bei freiem Eintritt und mit „Baden auf eigene Gefahr“. Nähere Infos auf meiner Homepage.

 

·         Der Bürgermeister stellt offensichtlich die technische Anlage des Schwimmbades in Frage. Es hat eine unübliche und unnötige Überprüfung der Anlage im November 2020 gegeben, vermutlich mit dem Ziel, einen Grund dafür zu finden, um das Schwimmbad nicht im wie üblich im Mai aufsperren zu müssen bzw. zu dürfen. (Dazu muss man wissen, dass die technische Anlage ohnehin über Wartungsvertrag jährlich vor Beginn der Badesaison von der Fa. BWT gewartet und überprüft wird und nur dann in Betrieb genommen werden darf, wenn sie in Ordnung ist). „Die Chlorgasanlage ist veraltet und gehört auf Granulat umgestellt, das ist jetzt üblich“, hört man sinngemäß. Das ist aber nicht richtig! Nahezu alle größeren Schwimmbäder werden nach wie vor mit Chlorgas betrieben und nur die kleineren Schwimmbäder mit Granulat. Nähere Infos auf meiner Homepage.

 

·         Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 15.12.2020 auf Empfehlung des Bürgermeisters mit den Stimmen der Bürgerliste VUKAN und des Gemeinderates der GRÜNEN die Aufnahme meines Dringlichkeitsantrages „Betrieb des Murecker Schwimmbades im Jahr 2021 und den folgenden Jahren wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist“ auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung abgelehnt.

 

Das alles lässt aus meiner Sicht die Vermutung zu, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad im Jahr 2021 nicht wie üblich im Mai aufzusperren oder nicht mit 2 Bademeistern, von denen einer durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, zu betreiben.

 

Dazu muss aber angemerkt werden, dass der Bürgermeister das nicht alleine entscheiden darf. Für die Anstellung des bisherigen Bademeisters Fritz S. ist die Geschäftsführung der Sport- und Freizeitanlagen der Stadt Mureck GmbH, bestehend aus dem Bürgermeister, dem Ersten Vizebürgermeister, der Zweiten Vizebürgermeisterin, der Finanzreferentin, dem weiteren Vorstandsmitglied (auch Stadtrat genannt) und einer Gemeinderätin der Bürgerleiste VUKAN, zuständig. Für die Entscheidung, die technische Anlage von Chlorgas auf Granulat umzustellen, wäre die Generalversammlung  der GmbH, also der Gemeinderat, zuständig. Es kann sich also kein Gemeinderat „zurücklehnen“ und sagen „Das geht mir nichts an“.

 

Aus meiner Sicht kann zum jetzigen Zeitpunkt (27.12.2020) niemand sagen, ob das Murecker Schwimmbad im Jahr 2021 wie bisher üblich im Mai geöffnet werden wird oder nicht!

 

Ein Nichtöffnen des Murecker Schwimmbades wäre ein großer Nachteil für die einheimische Bevölkerung! Diese zur Stunde (27.12.2020) noch bestehende Unsicherheit, ob das Schwimmbad im Mai geöffnet werden wird oder nicht, ist aus meiner Sicht aber auch ein großer Nachteil für den Murecker Sommertourismus und somit für die gesamte Murecker Wirtschaft!

 

Ich ersuche Sie/Dich daher, einen Beitrag dafür zu leisten, dass

 

·         das Murecker Schwimmbad auch im Jahr 2021 wie bisher üblich im Mai geöffnet werden wird und

·         bei Badebetrieb durchgehend ein Bademeister anwesend sein wird

 

und die zu diesem Zweck von engagierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadtgemeinde Mureck ins Leben gerufene überparteiliche Petition (siehe unten) auf elektronischem Wege zu unterschreiben.

 

https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-fuer-unser-murecker-schwimmbad?fbclid=IwAR0D-RK3ixzLGOK9MeMtakjUmveIU6BXIsroGbkf1c8ebLkoIosjLShNcRQ

 

Nähere Infos zu den von mir oben genannten Punkte finden Sie/findest Du auf meiner Homepage ernst-walisch.at unter den Links „Protokolle der Gemeinderatssitzungen“ und „Meine Meinung“. Für nähere Auskünfte stehe ich gerne unter Tel. 0660/4638325 zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

17.12.2020:

ZUM  BETRIEB  DES  MURECKER  SCHWIMMBADES

 

Zum Artikel in der Kleinen Zeitung, Seite 32, vom 17. Dezember 2020 (siehe unten), nehme ich wie folgt Stellung:

 

Die technische Anlage des Murecker Schwimmbades wird jedes Jahr vor Saisonstart von der Fa. BWT gewartet und überprüft und nur, wenn sie in Ordnung ist, darf sie in Betrieb gehen. Das ist auch heuer im Frühjahr so gewesen. Die Anlage ist laut Bademeister die ganze Saison über in Ordnung gewesen und ist im September in Ordnung befindlich eingewintert worden. Lediglich eine Dichtung wäre zu ersetzen.

 

Dann lässt man völlig unüblich im November jemand die Anlage anschauen, ob vielleicht doch etwas nicht passt.

 

Dann lehnt man es ab, den Bademeister, der 10 Jahre hindurch dort Bademeister gewesen ist und das Schwimmbad bestens kennt, im nächsten Jahr wieder als Bademeister anzustellen.

 

Das alles lässt aus meiner Sicht die Vermutung zu, dass hier versucht wird, einen Grund zu finden, um das Schwimmbad 2021 nicht aufsperren zu müssen bzw. zu dürfen. Es ist natürlich bequemer, wenn man sagen kann „Ich habe das Bad eh aufsperren wollen, es ist aber leider nicht möglich gewesen“.

 

Laut dem 10 Jahre im Schwimmbad tätig gewesenen Bademeister ist das Schwimmbad technisch in Ordnung und kann im nächsten Jahr wie  üblich im Mai aufgesperrt werden.

 

PS: Da gibt es noch den Vorwand, man müsse die Anlage angeblich von Chlorgas auf Granulat umstellen, weil das dem neuesten Stand entsprechen würde. Das ist falsch. Ich habe mich am 15.12.2020 erkundigt. Die Schwimmbäder in Leibnitz, Bad Radkersburg, Bad Gleichenberg, Feldbach und Deutschlandsberg werden alle mit Chlorgas betrieben. Chlorgas wird in den größeren Schwimmbädern verwendet und Granulat eher in den kleinen Bädern. Also geht auch dieses Argument ins Leere.

 

Ich möchte, dass das Murecker Schwimmbad im nächsten Jahr wie üblich im Mai aufgesperrt wird. Was von anderer Seite gewollt wird, ist mir anhand des oben angeführten Sachverhalts nicht ganz klar...

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Murecker Tel. 0660/4638325

 

Ernst Walisch

H.-G.-Stürgkh-Straße 10

8480 Mureck

Tel. 0660/4638325

 

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage www.ernst-walisch.at unter dem Link "Protokolle der Gemeinderatssitzungen".

 

 

5.12.2020:

Gemeinderatssitzung  vom 15.12.2020: Dringlichkeitsanträge und Fragen an den Bürgermeister in der Fragestunde, die ich (voraussichtlich) stellen werde:

 

1. Dringlichkeitsantrag:

 Betrieb des Murecker Schwimmbades ab der Saison 2021:

 

In den letzten Monaten hat es Hinweise dafür gegeben, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad ab der Saison 2021 ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister zu betreiben. Dafür soll kein Eintrittsgeld verlangt werden und das Baden soll auf eigene Gefahr sein.

 

Der Gemeinderat ist bisher vom Bürgermeister über diese Absicht nicht in Kenntnis gesetzt worden.  

 

Abgesehen davon, dass das aus meiner Sicht einen völlig inakzeptablen Qualitätsverlust für unser Schwimmbad und für den gesamten  Sommertourismus in unserer Gemeinde bedeuten würde, wäre es meiner Meinung nach den Badegästen gegenüber auch verantwortungslos.

 

·         Es würde im Schwimmbad keine Badeaufsicht mehr geben. Jeder Badegast könnte machen, was er will; Alkohol mitbringen, sich betrinken, herumschreien, unkontrolliert ins Wasser springen usw.

Ohne Badeaufsicht würden die Wasserrutsche und der Strömungskanal nicht mehr in Betrieb genommen werden. Was würden die Kinder wohl dazu sagen?

 

·         Was wäre, wenn es zu einem Badeunfall käme und niemand anwesend wäre, der wie ein ausgebildeter Bademeister kompetent „Erste Hilfe“ leisten könnte und das auch machen würde? Was wäre, wenn es deshalb zu gesundheitlichen Dauerschäden oder gar zum Tod eines Badegastes kommen würde? Wer wäre dann dafür verantwortlich? Wollen Sie/Wollt ihr das moralisch mitverantworten? Ich nicht und deshalb sage ich dazu ganz klar Nein.

 

Welche Mutter wird dann noch mit gutem Gewissen zu ihrem Kind sagen können, dass es ins Schwimmbad baden gehen soll?

 

Ich möchte, dass das Murecker Schwimmbad so wie bisher weitergeführt wird und bei Badebetrieb immer ein ausgebildeter Bademeister anwesend ist. Ich möchte weiters, dass XX morgen davon in Kenntnis gesetzt wird, dass er im kommenden Jahr von März bis Oktober wieder als Bademeister beschäftigt werden wird, wenn der Betrieb des Schwimmbades auf Grund der dann geltenden Covid-19-Verodnung zulässig sein sollte. Sonst müsste er sich eine andere Arbeit suchen und würde für unser Schwimmbad nicht mehr zur als Bademeister Verfügung stehen.

 

Und was wäre die Folge daraus, dass er nicht mehr zur Verfügung stehen würde?

 

Wenn XX nicht mehr als Bademeister zur Verfügung stehen würde, gäbe es auf Grund der Pensionierung von XX niemand mehr in unserer Gemeinde, der in der Lage wäre, die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb zu setzen. Ist das allen Mitgliedern des Gemeinderates bewusst? Oder will jemand das Schwimmbad im Frühjahr überhaupt nicht aufsperren? Dann soll er das hier und jetzt ganz klar sagen! Die Bevölkerung, die Urlaubsgäste und auch der Pächter des Campingplatzes werden es ihm aber nicht danken, das ist schon jetzt sicher!

 

Ich stellte daher den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Betrieb des Murecker Schwimmbades auch im Jahr 2021 und den folgenden Jahren wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist.“

 

 

2. Dringlichkeitsantrag:

Gewährung einer Mietzinsminderung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses in der Adolf-Lukan-Straße 9 in Mureck

 

Der Gemeinderat hat am 12.12.2019 beschlossen, dass 8 Wohnungen im Seniorenwohnhaus „Jugend am Werk“ für Betreutes Wohnen ihrer Klienten zur Verfügung gestellt werden und dafür Umbaumaßnahmen um rund 600.000 Euro erfolgen werden. Diese Umbauarbeiten finden (laut Auskunft von dortigen Bewohnerinnen und Bewohnern) seit 12. Oktober statt.

 

Mehrere Bewohnerinnen bzw. Bewohner des Seniorenwohnhauses haben mich um Hilfe gebeten. Der durch die Umbauarbeiten - vor allem in den ersten 6 Wochen - verursache Lärm, die Kälte in den Gängen und der Staub sind zeitweise fast unerträglich gewesen, wie mir berichtet worden ist. Der Staub ist bis in einzelne Wohnungen eingedrungen und die Bewohnerinnen und Bewohner sollen selbst für die Reinigung der durch die Umbaumaßnahmen verursachten Verschmutzungen der Wohnungen sorgen, was ihnen zum Teil auf Grund ihres Alters nicht so leicht fällt.

 

Diese Umbauarbeiten haben wie mir scheint mit wenig Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt stattgefunden und finden immer noch statt; der Covid-19-Lockdown und vor allem die vorherrschende Kälte haben die Bewohnerinnen und Bewohner dazu „gezwungen“, im Seniorenwohnhaus zu bleiben und dort den durch den Umbau verursachten Lärm, den Staub und die Kälte zu ertragen. In den Sommermonaten hätten sie sich z. B.  ein Stück entfernt vom Seniorenwohnhaus auf einer Sitzbank sitzend ein wenig davon erholen können, was in der jetzigen Jahreszeit auf Grund der Kälte nicht möglich ist.

 

Es stellt sich für mich die Frage, ob diese Umbauarbeiten gerade dann, wenn es draußen kalt ist, stattfinden müssen. Warum wird auf die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses so wenig Rücksicht genommen, sodass sie vor allem in den ersten 6 Wochen den durch den Umbau verursachten Lärm, den Staub und die Kälte in den Gängen ertragen müssen haben und mit geringerem Ausmaß jetzt noch immer müssen? Einige davon sind krank, was diese Belästigung und Belastung durch Lärm, Staub  und Kälte noch unerträglicher macht.

 

Dieses Haus gehört der Gemeinde und wird von der ÖWG nur verwaltet. Das bedeutet, dass der Bürgermeister als Eigentümervertreter sehr wohl mitreden können hätte, wann die Umbauarbeiten stattfinden; im Winter, wenn es draußen kalt ist und die Bewohnerinnen und Bewohner trotz dem durch den Umbau verursachten Lärm, die Kälte und dem Staub  –  noch verschärft durch den Corona-Lockdown – im Haus bleiben müssen und nirgendwohin können oder im Sommer, wo es warm ist und die Bewohnerinnen und Bewohner spazieren gehen und sich auf eine Sitzbank setzen können und sich dadurch den Belastungen und Belästigungen durch die Baumaßnahmen entziehen können.

 

Die Baumaßnahmen haben zum Großteil schon stattgefunden und finden noch immer statt. Das lässt sich nicht mehr ändern. Man kann aber die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses für die erlittene Belastung und Belästigung wenigstens entschädigen. Deshalb habe ich dem Bürgermeister in einer E-Mail vom 27.11.2020 ersucht, für die Bewohnerinnen und Bewohner die Gewährung einer Mietreduktion zu prüfen und vorgeschlagen, in der nächsten Gemeinderatssitzung, also heute, einen Beschluss darüber einzuholen.  Diese E-Mail erging zur Kenntnis auch an den Vizebürgermeister, die Vizebürgermeisterin und den Obmann des Wohnungsvergabeausschusses. Da diese Angelegenheit heute nicht auf der Tagesordnung steht und ich vom Bürgermeister auch sonst nichts darüber gehört habe, stelle ich heute folgenden Dringlichkeitsantrag:

 

 

Ich stellte den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Gewährung einer Mietzinsminderung für die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnhauses in der Adolf-Lukan-Straße 9 in Mureck auf Grund der erfolgten Belästigung und Belastung während der Bauarbeiten für den Umbau von Wohnungen für „Jugend am Werk.“

 

 

3. Dringlichkeitsantrag:

 Unterstützung der Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit!“

Die Plattform „Lebenswertes Bad Radkersburg“ hat die Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit“ ins Leben gerufen. Ziel dieser Petition ist der Erhalt des LKH Bad Radkersburg. Diese Petition wird von mehreren Personen, Institutionen und Gemeinden unterstützt. Von den Gemeinden des ehemaligen Bezirks Radkersburg unterstützen nur die Gemeinden Mureck, Mettersdorf am Saßbach und Straden diese Petition bisher nicht.

 

Da der Erhalt des LKH Bad Radkersburg auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck wichtig ist, schlage ich vor, dass auch die Stadtgemeinde Mureck diese Petition unterstützt.

 

Ich stellte den Dringlichkeitsantrag, den folgenden Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung auf die Tagesordnung der heutigen Gemeinderatssitzung zu setzen:

 

„Unterstützung der Petition ´LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit´, mit dem Ziel der Erhaltung des LKH Bad Radkersburg.“

 

 

1. Frage:

Zum Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Stadtgemeinde Mureck:

Im Oktober hat auf Einladung des Bürgermeisters eine informelle Besprechung zwischen dem Gemeindevorstand und dem EVU-Ausschuss stattgefunden, die den Verkauf bzw. den Anteilverkauf des EVU-Mureck zum Thema gehabt hat. Dazu muss gesagt werden, dass das EVU-Mureck jährlich einen Gewinn von weit mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet und damit das einzige gewinnbringende Unternehmen der Gemeinde ist, weshalb es keine wirtschaftliche Notwendigkeit für einen Verkauf bzw. einen Anteilverkauf gibt.

 

Meine Frage dazu lautet:  Willst du wirklich das EVU-Mureck verkaufen bzw. einen Anteil davon verkaufen und falls Ja, warum willst du das tun?

 

 

2. Frage:

Zu Essen auf Rädern:

Zwei der Gastwirte, die für „Essen auf Rädern“ kochen, haben mir mitgeteilt, dass eine Besprechung stattgefunden hat, in der der Bürgermeister ihnen sinngemäß gesagt hat, dass die Gemeinde im Jahr 2021 kein Geld mehr vom Land bekommen wird und es mit „Essen auf Rädern“ in der bisherigen Form ab Jänner 2021 nicht mehr weitergehen wird. Die Gemeinde wird keine Essenzustellerin mehr zur Verfügung stellen und die Abrechnung wird auch nicht mehr von der Gemeinde gemacht werden.

 

Dazu möchte ich anmerken, dass der Bürgermeister dazu nicht berechtigt gewesen ist, den Gastwirten das so zu sagen, weil es dafür vom Gemeinderat keinen Beschluss gibt. „Essen auf Rädern“ ist eine soziale Einrichtung der Gemeinde, die in den 80er-Jahren auf Anregung der damaligen SPÖ-Gemeinderatsfraktion mit finanzieller Unterstützung des Lionsclubs Bad Radkersburg - Mureck eingeführt worden ist.

 

„Essen auf Rädern“ ist neben der Betreuung der hilfs- und pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde durch das Hilfswerk Steiermark und der Volkshilfe Steiermark  eine wichtige Einrichtung, die es unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, auch im hohen Alter noch lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben und nicht in ein Heim übersiedeln zu müssen. Es sollte der Gemeinde auch etwas wert sein, die gewohnte Lebensqualität  unserer älteren Bevölkerung so lange wie möglich zu erhalten, meine ich. Deshalb bin ich der Meinung, dass der Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ der Gemeinde auch im kommenden Jahr weitergeführt werden sollte.

 

Meine Frage dazu lautet: Wie soll es deiner Meinung nach im nächsten Jahr mit „Essen auf Rädern“ weitergehen?

 

1.12.2020:

ERHÖHUNG  DER  WASSERENTNAHME  AUS  DEN  IN  EICHFELD  BEFINDLICHEN  BRUNNEN  DER  STADTGEMEINDE  MURECK  BESCHLOSSEN

 

Ich habe es schon lange befürchtet, die SPÖ-Mureck hat es im Wahlkampf thematisiert und jetzt ist es Gewissheit. Der Gemeinderat hat mit Umlaufbeschluss per E-Mail zwischen 21.11.2020 und 24.11.2020 unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Ausschluss einer Diskussion im Gemeinderat mit den Stimmen der Gemeinderäte der Bürgerliste Vukan und der GRÜNEN (16 Stimmen) ein neues Übereinkommen über die Wasserversorgung zwischen der Stadtgemeinde Mureck und dem Wasserverband „Wasserversorgung Vulkanland“  (früher: „Wasserversorgung Grenzland Südost“)  beschlossen, in dem festgelegt ist, dass der Wasserverband künftig mehr Wasser als bisher aus den Eichfelder Brunnen entnehmen darf. Die Gemeinderäte der ÖVP und der SPÖ (5 Stimmen) haben dagegen gestimmt.

 

Das bedeutet konkret:

 

Der Wasserverband „Wasserversorgung Vulkanland“ ist laut bisherigem Vertrag berechtigt gewesen, 17,5 Liter Wasser in der Sekunde (l/s) aus den Eichfelder Brunnen der Stadtgemeinde Mureck zu entnehmen. Dieser Vertrag wäre im Jahr 2025 ausgelaufen. Der beschlossene neue Vertrag, des bis zum Jahr 2035 gilt, bedeutet, dass der Wasserverband berechtigt ist, ab 1.1.2021 im Jahresmittel 21 l/s Wasser zu entnehmen. Ab dem Jahr 2024 darf der Wasserverband im Jahresmittel 25 l/s Wasser entnehmen, falls durch ein Gutachten nachgewiesen wird, dass durch die Grundwasserentnahme der Grundwasserspiegel in Eichfeld nicht nachteilig beeinträchtigt wird.

 

 Wie ist es dazu gekommen?

 

Der Wasserverband „Vulkanland“  (früher: „Wasserversorgung Grenzland Südost“) hat beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung beantragt, die Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen der Stadtgemeinde Mureck von derzeit 17,5  Liter in der Sekunden (l/s) auf 25 l/s zu erhöhen, mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat.

Zu diesem Zweck hat im Jahr 2018 ein Leistungspumpversuch stattgefunden. Während dieses Leistungspumpversuches hat eine Bürgerinitiative im Raum Eichfeld an 8 Standorten Grundwassermessungen durchgeführt. Diese Grundwassermessungen haben gezeigt, dass der Grundwasserstand im Zeitpunkt der probeweisen Erhöhung der Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen im 100-m-Einzugsbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 51 cm und im 900-m-Einzugesbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 71 cm abgesunken ist. Die natürliche Absenkung des Grundwasserstandes von 31 cm ist dabei schon abgezogen worden. Das bedeutet, dass der Grundwasserstand durch die Bewilligung der Erhöhung der Wasserfördermenge von derzeit 17,5 l/s auf 25 l/s deutlich absinken wird.

Die Bürgerinitiative hat bei einer deutlichen Absenkung des Grundwasserspiegels erhebliche Nachteile für die Tier- und Pflanzenwelt auf den Wiesen, den Feldern und in den Wäldern befürchtet und sich gegen eine Erhöhung der Wasserfördermenge aus den Eichfelder Brunnen ausgesprochen.

 

Ab 1.1.2021 werden die Wiesen, die Felder und die Wälder im Raum Eichfeld mit weniger Wasser auskommen müssen. Das wird sich meiner Meinung nach nachteilig auf die Tier- und Pflanzenwelt und auch auf die Menschen auswirken. Deshalb habe ich dazu mit gutem Gewissen von Anfang an Nein gesagt und dabei bleibe ich auch!

 

Und was kommt als nächstes aus die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck zu?

 

Wenn es nach dem Willen des Bürgermeisters geht, werden nach den mir vorliegenden Informationen:

 

·         der Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ der Stadtgemeinde Mureck mit Ende dieses Jahres eingestellt (hier hat der Bürgermeister seine Meinung möglicherweise wieder geändert)

·         das Murecker Schwimmbad ab dem Jahr 2021 ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister betrieben

·         das Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) Mureck verkauft oder teilverkauft

 

Zu all diesen Vorhaben sage ich aber schon heute ganz klar Nein, weil sie einen großen Nachteil für die Gemeindebevölkerung bedeuten würden!

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel.: 0660/4638325

ernst.walisch@drei.at

ernst-walisch.at

spoe-mureck.info

 

24.11.2020:

ÜBER  DAS  MURECKER  ÄRZTEZENTRUM

 

Das Murecker Ärztezentrum ist eine tolle Sache und wir alle sind froh, dass wir es haben. Aber warum haben wir es und warum hat gerade dieser Bürgermeister es geschafft, dieses Ärztezentrum nach Mureck zu bekommen? Es gibt dafür aus meiner Sicht genau 3 Gründe:

 

1. Dieser Bürgermeister hat genau das Zeitfenster erwischt, in dem in Mureck fast gleichzeitig 3 Ärzte in Pension gegangen sind. Die Ärzte, die ihnen nachgefolgt sind, sind gerne ins Ärztezentrum gegangen, weil

 

2. dieses Ärztezentrum barrierefrei ist und der Druck auf die „ Barrierefreiheit“ wird auch bei den Arztordinationen immer stärker und die in Pension gegangen Ärzte haben ihre Ordinationen allesamt nicht barrierefreie gehabt.

 

3. Mureck ist von 2015 bis 2020 eine der zwei Gemeinden im Bezirk Südoststeiermark mit einem SPÖ-Bürgermeister gewesen, davon die einzige Stadt. Deshalb hat der für SPÖ-Gemeinden damals zuständige Gemeindereferent LHStV. Mag. Michael Schickhofer (SPÖ) die Stadtgemeinde Mureck ganz stark finanziell gefördert, wohl weil er zeigen wollen hat, was ein SPÖ-Bürgermeister leisten kann und wohl auch, damit dieser SPÖ-Bürgermeister bei der nächsten Gemeinderatswahl noch mehr Stimmen für die SPÖ macht. Und wie hat es der Bürgermeister „seiner“ SPÖ gedankt, die ihm zu dem gemacht hat, was er heute ist? Er hat die SPÖ eiskalt fallen lassen! Und so wie er die SPÖ fallen lassen hat, wird er auch seine jetzigen Wegbegleiter fallen lassen, wenn sie ihm nicht mehr dienlich sind, fürchte ich...

 

Ohne diese 3 von mir erwähnten Gründe würde es wohl kein Ärztezentrum in Mureck geben.

 

Ja, der Bürgermeister hat auch etwas dazu beigetragen, das ist richtig. Dafür hat er aber auch über 4.000 Euro Aufwandsentschädigungen monatlich bekommen. Jeder, der für seine Arbeit Geld bekommt, muss dafür auch eine Leistung bringen. Und das hat der Bürgermeister gemacht.

 

Also, seien wir froh, dass wir dieses Ärztezentrum haben und seien wir dem Bürgermeister für seinen Einsatz dankbar. Aber dafür jetzt „Chefbeklatscher“ und „Sänftenträger“ zu spielen, wie es fast tagtäglich auf Facebook passiert, halte ich für übertrieben.

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Tel. 0660/4638325

 

17.11.2020:

Für die Stadtgemeinde Mureck und damit  die Mureckerinnen und Murecker (aus meiner Sicht) nachteilige Vorhaben der Gemeindeführung für die nächsten Tag, Wochen und Monate:

Da die für den 17.11.2020 geplante Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck abgesagt worden ist und ich annehme, dass zu den folgenden Punkten in nächster Zeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels (per E-Mail übermitteltem) Umlaufbeschluss Entscheidungen des Gemeinderates herbeigeführt werden,  die - wie ich meine - zum Nachteil der Gemeinde sind, möchte ich die Mureckerinnen und Murecker hiermit über ein von mir in einer E-Mail vom 16.11.2020 an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates gerichtetes Schreiben in Kenntnis setzen, in der Hoffnung, dass sich zumindest einige Mureckerinnen und Murecker an den Bürgermeister und/oder die Gemeinderätin bzw. den Gemeinderat ihres Vertrauens wenden und ihr/ihm mitteilen, dass sie auch der Meinung sind, dass diese Vorhaben für die Gemeinde nachteilig wären.

Auf Grund der Covid-19-Pandemie und der damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen dürfen Sie aber nur telefonisch Kontakt aufnehmen.

Der Bürgermeister ist - wie dem Bürgermeisterbrief Nr. 10 vom 16.11.2020 zu entnehmen ist - rund um die Uhr für euch und eure Anliegen unter Tel. 0664/5334485 erreichbar. Ich bin rund um die Uhr für eure/Ihre Anliegen unter Tel. 0660/4638325 erreichbar. Also bitte mich oder jemand anderen anrufen, falls ihr/falls Sie mit einem oder mehreren der unten angeführten Vorhaben nicht einverstanden seid/sind!

  1. Betrieb des Murecker Schwimmbades ohne durchgehend anwesenden Bademeister
  2. Verkauf bzw. Teil-Verkauf des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) der Stadtgemeinde Mureck
  3. Einstellung des Essenzustelldienstes "Essen auf Rädern" der Stadtgemeinde Mureck (hier könnte der Bürgermeister seine Meinung inzwischen eventuell geändert haben)
  4. Erhöhung der Wasserentnahme aus den in Eichfeld befindlichen Brunnen der Stadtgemeinde Mureck
  5. Verkauf des Gebäudes und des Spielplatzes des ehemaligen Eichfelder Kindergartens

 

Betreff: Anliegen an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Da die für 17.11.2020 geplant gewesene Gemeinderatssitzung abgesagt worden ist, möchte ich euch/Ihnen auf diesem Wege die Punkte, die ich dort vorbringen wollen habe und noch einige andere Punkte, die mir ebenfalls wichtig sind, zur Kenntnis bringen:

 

Zum Betrieb des Murecker Schwimmbades ab der Saison 2021:

(ist als Dringlichkeitsantrag vorgesehen gewesen und habe ich euch/Ihnen bereits gestern in einer E-Mail auszugsweise geschickt.)

 

In den letzten Monaten hat es Hinweise dafür gegeben, dass der Bürgermeister die Absicht hat, das Murecker Schwimmbad ab der Saison 2021 ohne einen bei Badebetrieb durchgehend anwesenden Bademeister zu betreiben. Dafür soll kein Eintrittsgeld verlangt werden und das Baden soll auf eigene Gefahr sein.

 

Der Gemeinderat ist bisher über diese Absicht nicht in Kenntnis gesetzt worden.

 

Abgesehen davon, dass das einen völlig inakzeptablen Qualitätsverlust für unser Schwimmbad und für den gesamten  Sommertourismus in unserer Gemeinde bedeuten würde, wäre es den Badegästen gegenüber auch völlig verantwortungslos.

 

·         Es würde im Schwimmbad keine Badeaufsicht mehr geben. Jeder Badegast könnte machen, was er will; Alkohol mitbringen, sich betrinken, herumschreien, unkontrolliert ins Wasser springen usw.

 

·         Was wäre, wenn es zu einem Badeunfall käme und niemand anwesend wäre, der wie ein ausgebildeter Bademeister kompetent „Erste Hilfe“ leisten könnte und das auch machen würde? Was wäre, wenn es deshalb zu gesundheitlichen Dauerschäden oder gar zum Tod eines Badegastes kommen würde? Wer wäre dann dafür verantwortlich? Wollen Sie/Wollt ihr das moralisch mitverantworten? Ich nicht und deshalb sage ich dazu ganz klar Nein.

 

Welche Mutter würde dann noch mit gutem Gewissen zu ihrem Kind sagen können, dass es ins Schwimmbad baden gehen soll?

 

Ich möchte, dass das Murecker Schwimmbad so wie bisher weitergeführt wird und bei Badebetrieb durchgehend ein ausgebildeter Bademeister anwesend ist. Ich möchte weiters, dass xx so schnell wie möglich davon in Kenntnis gesetzt wird, dass er im kommenden Jahr von März bis Oktober wieder als Bademeister beschäftigt werden wird, wenn der Betrieb des Schwimmbades auf Grund der dann geltenden Covid-19-Verordnung zulässig sein sollte. Sonst müsste er sich eine andere Arbeit suchen und würde für unser Schwimmbad nicht mehr als Bademeister  zur Verfügung stehen.

 

Und was wären die Folgen daraus, dass er nicht mehr zur Verfügung stehen würde?

 

Wenn xx nicht mehr als Bademeister zur Verfügung stehen würde, gäbe es auf Grund der Pensionierung von xx niemand in unserer Gemeinde mehr, der in der Lage wäre, die technische Anlage des Schwimmbades im Frühjahr in Betrieb zu setzen. Ist das allen Mitgliedern des Gemeinderates bewusst? Oder will jemand das Schwimmbad im Frühjahr überhaupt nicht aufsperren? Dann soll er das hier und jetzt ganz klar sagen! Die Bevölkerung, die Urlaubsgäste und auch der Pächter des Campingplatzes werden es ihm aber nicht danken, das ist schon jetzt sicher!

 

Ich schlage daher vor, dass

 

1.      das Schwimmbad der Stadtgemeinde Mureck auch in den folgenden Jahren so betrieben wird, wie bisher, also mit 2 Bademeistern, wovon einer davon durchgehend anwesend ist, wenn das Schwimmbad geöffnet ist und 

 

2.      unser bisheriger Bademeister xx unverzüglich davon verständigt wird, dass er im kommenden Jahr wieder von März bis Oktober als Bademeister beschäftigt werden wird, falls die dann geltende Covid-19-Verordnung einen Betrieb des Schwimmbades zulässt.

 

Ich ersuche alle Gemeinderäte und vor allem die Gemeinderäte der Bürgerliste, auf den Bürgermeister dahingehend einzuwirken, dass die beiden obigen Punkte umgesetzt werden.

 

 

Zum beabsichtigen Verkauf des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) der Stadtgemeinde Mureck:

(Dieser Punkt ist als Frage von mir in der Fragestunde vorgesehen gewesen).

 

Im Oktober hat auf Einladung des Bürgermeisters eine informelle Besprechung zwischen dem Gemeindevorstand und dem EVU-Ausschuss stattgefunden, die den Verkauf bzw. den Anteilverkauf des EVU-Mureck zum Thema gehabt hat.

 

Dazu nehme ich wie folgt Stellung:

 

Das EVU der Stadtgemeinde Mureck besteht seit 107 Jahren und steht bisher im alleinigen Eigentum der Gemeinde. Dieses Unternehmen erwirtschaftet jährlich einen Gewinn von weit über 100.000 Euro, der zum Großteil in das Budget der Gemeinde fließt und somit allen Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Daneben unterstützt das EVU auch mehrere Vereine und Veranstaltungen, wie z. B. das Murecker Stadtfest, durch eine großzügige Sponsortätigkeit.

 

Es gibt aus meiner Sicht keinen wirtschaftlichen und auch keinen sonstigen vernünftigen Grund, dieses Unternehmen zu verkaufen oder auch nur einen Teil davon zu verkaufen. Außer, der Bürgermeister möchte sich noch schnell - bevor er in 3 Jahren das Bürgermeisteramt vereinbarungsgemäß an seinen derzeitigen Vizebürgermeister übergibt - auf Kosten der Gemeinde noch ein „Denkmal“ bauen; und das wohlgemerkt zum Schaden der Gemeinde, wie ich meine!

 

Wenn das EVU zu 100 % bei der Gemeinde bleibt, bekommt die Gemeinde auch wie bisher den ganzen Gewinn (abzüglich des Teiles, der im Unternehmen belassen wird). 

 

Wenn das EVU teil-verkauft wird und  die Gemeinde einen Miteigentümer bekommt, erhält dieser auch einen anteilmäßigen Teil des Gewinnes und dieses Geld geht der Gemeinde jedes Jahr für Gemeindeprojekte verloren. Das Geld, das die Gemeinde für den Verkauf  bekommt, ist schnell verbraucht und der jährlich geringere Anteil an der Gewinnentnahme für die Gemeinde wirkt sich für alle Zeiten im Budget nachteilig aus.

 

Außerdem bekommt die Gemeinde dadurch einen Miteigentümer, der auch mitbestimmen wird und das kann sich nachteilig für die Bürgerinnen und Bürger auswirken, weil ein Miteigentümer anders als die Gemeinde nur auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist.

 

Aus meiner Sicht ist das nichts anderes, als eine kurzsichtig gedachte Geldbeschaffungsaktion, verbunden mit einem Ausverkauf von Gemeindevermögen zum Nachteil der Gemeinde. Es ist nämlich ein Unterschied, ob man einmalig ein paar Hunderttausend Euro für den (Teil-) Verkauf des EVUs bekommt oder ob man jedes Jahr weit über 100.000 Euro Gewinn aus einem Unternehmen entnehmen kann, die jedes Jahr den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommen.

 

Das ist aus meiner Sicht die typische Politik, wie sie auch im Bund und in den Ländern gemacht worden ist. Das „Familiensilber“ wird für Einmaleffekte verkauft, was zwar kurzfristig etwas Geld bringt, aber langfristig den Verlust einer guten Einnahmequelle bedeutet. Aber interessiert das einem Bürgermeister, der ohnehin in ein paar Jahren seine Funktion beenden wird?

 

Deshalb lehne ich sowohl einen Verkauf des gesamten EVU-Mureck, als auch einen Teil-Verkauf  entschieden ab und erwarte mir, dass wenigstens die Mureckerinnen und Murecker im Gemeinderat den Wert des EVUs für die Gemeinde zu schätzen wissen und deshalb den Verkauf ebenso wie ich ablehnen!

 

Vielleicht gibt es auch jemand im Gemeinderat – speziell aus der Bürgerliste -  der dem Bürgermeister sagt, dass der (Teil-) Verkauf des EVUs keine so gute Sache ist.

 

 

Zu „Essen auf Rädern“:

(Dieser Punkt ist als Frage von mir in der Fragestunde vorgesehen gewesen).

 

Zwei der Gastwirte, die für „Essen auf Rädern“ kochen, haben mir mitgeteilt, dass eine Besprechung stattgefunden hat, in der der Bürgermeister ihnen sinngemäß gesagt hat, dass die Gemeinde im Jahr 2021 kein Geld mehr vom Land bekommen wird und es mit „Essen auf Rädern“ in der bisherigen Form ab Jänner 2021 nicht mehr weitergehen wird. Die Gemeinde wird keine Essenzustellerin mehr zur Verfügung stellen und die Abrechnung wird auch nicht mehr von der Gemeinde gemacht werden.

 

Dazu möchte ich anmerken, dass der Bürgermeister dazu nicht berechtigt gewesen ist, den Gastwirten das so zu sagen, weil es dafür vom Gemeinderat keinen Beschluss gibt. „Essen auf Rädern“ ist eine soziale Einrichtung der Gemeinde, die in den 80er-Jahren auf Anregung der damaligen SPÖ-Gemeinderatsfraktion mit finanzieller Unterstützung des Lionsclubs Bad Radkersburg - Mureck eingeführt worden ist.

 

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Da „Essen auf Rädern“ eine soziale Einrichtung ist, die vor allem der älteren Bevölkerung zugute kommt, möchte ich, dass der Essenzustelldienst „Essen auf Rädern“ von der Gemeinde wie bisher weitergeführt wird und ersuche die Gemeinderäte, mich dabei zu unterstützen.

 

Im Übrigen ist „Essen auf Rädern“ neben der Hauskrankenpflege usw. eine wichtige Einrichtung, die es unseren älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, auch im hohen Alter noch lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben und nicht in ein Heim übersiedeln zu müssen. Der Erhalt der gewohnten Lebensqualität unserer älteren Bevölkerung so lange wie es möglich ist, sollte der Gemeinde auch etwas wert sein, meine ich!

 

 

Zur geplanten Erhöhung der Wasserentnahme aus den in Eichfeld befindlichen Brunnen der Stadtgemeinde Mureck:

 

Der Wasserverband „Vulkanland“  (früher: „Wasserversorgung Grenzland Südost“) hat beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung beantragt, die Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen der Stadtgemeinde Mureck von derzeit 17,5  Liter in der Sekunden (l/s) auf 25 l/s zu erhöhen, mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat.

 

Zu diesem Zweck hat im Jahr 2018 ein Leistungspumpversuch stattgefunden. Während dieses Leistungspumpversuches hat eine Bürgerinitiative im Raum Eichfeld an 8 Standorten Grundwassermessungen durchgeführt. Diese Grundwassermessungen haben gezeigt, dass der Grundwasserstand im Zeitpunkt der probeweisen Erhöhung der Wasserentnahme aus den Eichfelder Brunnen im 100-m-Einzugsbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 51 cm und im 900-m-Einzugesbereich zu den Brunnen um durchschnittlich 71 cm abgesunken ist. Die natürliche Absenkung des Grundwasserstandes von 31 cm ist dabei schon abgezogen worden. Das bedeutet, dass der Grundwasserstand im Falle einer Bewilligung der Erhöhung der Wasserfördermenge von derzeit 17,5 l/s auf 25 l/s mit gleichzeitiger Spitzenentnahme von 35/s, beschränkt auf maximal 10 Tage im Monat, deutlich absinken würde.

 

Da die Bürgerinitiative bei einer deutlichen Absenkung des Grundwasserspiegels erhebliche Nachteile für die Tier- und Pflanzenwelt auf den Wiesen, den Feldern und in den Wäldern befürchtet, spricht sie sich gegen eine Erhöhung der Wasserfördermenge aus den Eichfelder Brunnen aus.

 

Im Falle der Genehmigung der Erhöhung der Wasserfördermenge durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird letztendlich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck über die tatsächliche Erhöhung entscheiden, weil in einem Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Wasserverband festgelegt ist, dass eine Erhöhung der Fördermenge aus den Eichfelder Brunnen nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen kann. Die Mitglieder des Gemeinderates werden dann sehr genau zu prüfen haben, was sie der Tier- und Pflanzenwelt und der Murecker Gemeindebevölkerung zumuten wollen und was nicht.

 

 

Zum ehemaliger Kindergarten mit Kinderspielplatz in Eichfeld

 

Frau Mag. xx hat der Gemeinde ein Konzept für die Nutzung des Gebäudes des ehemaligen Kindergartens in Eichfeld samt Kinderspielplatz als „Dorfhaus Eichfeld“ vorgelegt.  Siehe Anhang. Wenn das Gebäude mit Kinderspielplatz verkauft wird und die Gemeinde woanders einen neuen Kinderspielplatz errichtet, dann ist der Verkauf des Gebäudes für die Gemeinde unrentabel, weil die Errichtung des neuen Kinderspielplatzes einen Großteil des Erlöses aus dem Verkauf  des Gebäudes beanspruchen wird. Außerdem hat der Bürgermeister den Eichfeldern versprochen, dass das Gebäude des Kindergartens für die Bevölkerung erhalten bleibt.

Ich schlage vor, dass wir warten, bis die Covid-19-Pandemie einigermaßen überstanden ist -  also bis möglichst viele Leute dagegen geimpft sind - und dann der Dorfgemeinschaft Eichfeld eine Chance geben, das Gebäude zu nutzen. Verkaufen können wird das Gebäude auch später noch, wenn sich herausstellt, dass es nicht genutzt wird.

 

 

Zur Unterstützung der Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit!“

(ist als Dringlichkeitsantrag vorgesehen gewesen und habe ich euch/Ihnen bereits gestern in einer E-Mail auszugsweise geschickt.)

 

Die Plattform „Lebenswertes Bad Radkersburg“ hat die Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit“ ins Leben gerufen. Siehe Anhang. Ziel dieser Petition ist die Erhaltung des LKH Bad Radkersburg. Diese Petition wird von mehreren Personen, Vereinen und Gemeinden unterstützt. Von den Gemeinden des ehemaligen Bezirks Radkersburg unterstützen nur die Gemeinden Mureck, Mettersdorf am Saßbach und Straden diese Petition bisher nicht.

 

Zur Information: Die Plattform „Lebenswertes Bad Radkersburg“ besteht aus folgenden Mitgliedern:

Mag. jur. xx: Erwachsenenvertreter beim Vertretungsnetz Leibnitz (das ist ein Verein, der sich für den Schutz der Grundrechte von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung einsetzt.)

Mag. xx: Naturschutzbeauftragter der Baubezirksleitung Südoststeiermark

xx: Bediensteter der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark

Dr. xx: Gebietsbetreuer für Europaschutzgebiete bei der Baubezirksleitung Südoststeiermark

 

Da die Erhaltung des LKH Bad Radkersburg auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadtgemeinde Mureck wichtig ist, sollte auch der Gemeinderat der Stadtgemeinde Mureck diese Petition unterstützen.

 

Daher ersuche ich den Bürgermeister, den Gemeinderäten den folgenden Tagesordnungspunkt zur Abstimmung mit Umlaufbeschluss vorzulegen:

 

„Die Stadtgemeinde Mureck unterstützt die Petition „LKH Bad Radkersburg 2025 – wir wollen Klarheit“ und trägt weiters die Kosten für Vervielfältigung und Postentgelt für die einmalige Aussendung des auf die Petition hinweisenden Flugblattes im Gebiet der Stadtgemeinde Mureck.“

 

 

Zu den Brücken der Gemeinde:

 

Unsere Gemeinde hat mehrere Holzbrücken (in der Au, im Bereich des Arbeitsmarktservices), die zum Teil in einem schlechten Zustand sind. Eine Brücke, die breite Brücke im Bereich der Booteinlassstelle der Feuerwehr, wird gerade saniert, weil sie kaputt ist. Bei einigen anderen Holzbrücken ist das Brückengeländer schon teilweise beschädigt und gehört ausgebessert und gestrichen. Wenn diese Brücken nicht regelmäßig gestrichen werden, werden sie frühzeitig kaputt, was unnötige Reparaturkosten für die Gemeinde nach sich zieht. Ich ersuche daher den Bürgermeister, dafür zu sorgen, dass die Holzbrücken der Gemeinde soweit notwendig ausgebessert und gestrichen werden. Dafür braucht aber keine Firma beauftragt werden. Das kann der Gemeindetischler viel billiger machen. Sollte dieser keine Zeit haben, schlage ich vor, wie im Vorjahr unseren Bademeister xx, der gelernter Tischler ist, bis Februar mit 20 Wochenstunden, laut seinem Ansuchen, anzustellen und mit der Ausbesserung und dem Streichen der Holzbrücken zu beauftragen.

 

Für nähere Informationen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Mit besten Grüßen

 

Ernst Walisch

 

 

Ernst Walisch

Mitglied des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mureck

H.-G.-Stürgkh-Straße 10/8

8480 Mureck

Tel.: 0660/4638325

E-Mail: ernst.walisch@drei.at 

www.ernst-walisch.at

www.spoe-mureck.info

 

 

Weitere Informationen von mir finden Sie/findest Du auf meiner Homepage www.ernst-walisch.at